Ob aufgrund eines finanziellen Engpasses, zu hoher Raten oder als Möglichkeit ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug unkompliziert loszuwerden – der sogenannte Widerrufsjoker bei Autokrediten, ist für viele Autobesitzer ein sinnvoller Weg aus dem Finanzierungsvertrag. Doch was sind Widerrufsjoker und wie funktioniert die Rückabwicklung genau? Das erfahren Sie hier!
In der Regel gilt: Verbraucher können Verträge ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Abschluss widerrufen – die sogenannte Widerrufsfrist. Egal ob Kauf-, Versicherungs-, Darlehens- oder Leasing-Vertrag: Nahezu alle Verträge können innerhalb dieser Frist widerrufen werden. Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher korrekt auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Meistens erfolgt das in den Vertragsunterlagen oder AGB. Ist dies nicht der Fall – oder weisen die Widerrufsbelehrungen Formfehler auf, können Verbraucher ihren Autokredit oft auch noch Jahre nach Vertragsabschluss rückabwickeln lassen. Der Vorteil dabei: Autofahrer erhalten so alle bereits geleisteten Anzahlungen und Raten zurück.
Wer ein Auto kauft, der lässt sich dieses oft durch einen Kredit finanzieren. Diese Darlehensverträge schließt man meist mit einer Autobank wie der Volkswagen Bank, BMW Bank oder bei herkömmlichen Banken wie der Santander Consumer Bank ab. Warum Verbraucher auch Jahre nach Abschluss und Ablauf der Widerrufsfrist den Kreditvertrag widerrufen können, liegt in der fehlerhaften Natur vieler Verträge. Oft enthielten diese nämlich nicht die erforderlichen Pflichtangaben oder unzulässige Klauseln. Zum Schutz der Verbraucher, hat der Gesetzgeber schon vor Jahren strenge Vorgaben erlassen – die aber oft missachtet werden. Schätzungen zufolge verstoßen deutschlandweit über 70% aller Autokreditverträge gegen die gesetzlichen Verbraucherschutz-Vorgaben und können deswegen einfach widerrufen werden - auch noch Jahre nach Vertragsschluss.
Möglich macht den verbraucherfreundlichen Widerruf ein wegweisendes Autokredit Widerruf Urteil des höchsten Europäischen Gerichtshofs (EuGh). Im März 2020 urteilte der EuGH, dass viele Kreditverträge ab 2010 nicht die notwendigen Widerrufsinformationen enthielten. Statt „Klarheit und Prägnanz“ enthielten die Widerrufsinformationen oft einen Paragrafen-Dschungel, der für Otto-Normalverbraucher nicht zu durchschauen ist. Daraus folgt, dass viele Verträge, die ab Juni 2010 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Dem schloss sich im November 2020 dann auch der Bundesgerichtshof in einem entsprechenden Urteil an (Aktenzeichen XI ZR 525/19 und 498/19). Doch was können Verbraucher jetzt tun? Im ersten Schritt empfiehlt sich zu prüfen, ob gegebenenfalls ein Anspruch auf Widerruf und damit auf eine Rückerstattung aller Raten und der geleisteten Anzahlung möglich ist.
Die Rechtslage ist klar: Weist ein Kreditvertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf, ist eine Rückabwicklung in den meisten Fällen möglich. Doch wer kein Experte auf dem Gebiet ist, hat oft erhebliche Schwierigkeiten zu erkennen, ob ein Vertrag eben solche Formfehler aufweist. Unterstützung erhalten Verbraucher hier durch den kostenlosen und unverbindlichen Online-Check der VerbraucherRitter. In wenigen Minuten erhalten Verbraucher hier eine Einschätzung zu ihrem Autokredit – und eine Empfehlung dazu, wie sie unkompliziert Geld zurückerhalten können.