Auf dem Prüfstand zeigen sie niedrigere Stickoxidwerte an als im realen Straßenverkehr: Im Jahr 2015 kam ans Licht, dass der VW-Konzern Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert hat. Seitdem haben bereits Hunderttausende Dieselfahrer Entschädigungszahlungen erhalten, doch immer neue Entwicklungen sorgen dafür, dass der Abgasskandal auch weiterhin nichts an seiner Brisanz verloren hat. Denn der VW Abgasskandal hat Folgen für Dieselfahrer, den VW-Konzern selbst und auch für die Umwelt. Welche das sind und warum Verbraucher aktiv werden sollten, fasst dieser Artikel zusammen.
Es begann mit dem „Skandalmotor“ EA189. Niedrigere Stickoxid-Werte sollten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand anzeigen – niedriger, als es eigentlich der Realität entspräche. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass auch die 3.0 Liter Fahrzeuge von VW betroffen sind. Auch im vermeintlich sauberen Folgemotor EA288 wurden inzwischen Abgasmanipulationen entdeckt. Eine ausführliche Liste von betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal gibt es hier. Seit Aufdeckung des Skandals sind Millionen von Fahrzeugen betroffen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief Hunderttausende Dieselfahrzeuge zurück.
Anwälte im VW Abgasskandal raten, auch jetzt noch zu handeln und Schadensersatz zu fordern. Denn die Folgen für Verbraucher sind massiv. Es drohen:
Im Mai 2020 stellte der Bundesgerichtshof ein verbraucherfreundliches Urteil heraus: Bei dem Einbau der illegalen Software handele sich um eine sittenwidrige Schädigung. In vielen Fällen können Verbraucher ihr Auto also zurückgeben. Das Software-Update ist zwar eine Möglichkeit, jedoch scheinen die Updates teils noch mehr Probleme am Fahrzeug hervorzurufen: Verbraucher berichten von erhöhter Geruchsbildung, Ausfallen der Klimaanlage, erhöhtem Spritverbrauch und einigen weiteren Problemen. Im Dezember 2020 stellte außerdem der Europäische Gerichtshof fest, dass Abschalteinrichtungen aller Art gegen EU-Recht verstoßen – und erließ damit ein Urteil mit Signalwirkung, auch für die Forderungen deutscher Dieselfahrer.
Obwohl die Rechtslage aktuell also besonders verbraucherfreundlich ist, verzichten viele Menschen auf ihr Recht: Studien zufolge haben von 2,5 Millionen geschädigten Verbrauchern bisher nur rund 100.000 VW-Fahrer ihre Entschädigung eingefordert. Denn oft ist für Verbraucher nur schwer herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug möglicherweise betroffen ist. Auch den Gang zum Anwalt scheuen viele Dieselfahrer. Inzwischen bieten jedoch kostenlose Online Checks, wie der Diesel-Check der VerbraucherRitter, Dieselfahrern die Möglichkeit schnell und einfach eine Ersteinschätzung zu ihrem möglichen Anspruch einzuholen.
Da in Deutschland, anders als in den USA, Dieselfahrer ihre Entschädigung selbst aktiv einfordern müssen, setzte der Konzern scheinbar auf die Hemmschwelle der Verbraucher: Zu hoch könnte diese sein, wenn es darum geht, tatsächlich vor Gericht zu ziehen. Bei verbraucherfreundlichen Urteilen von Gerichten versuchte VW Vergleiche zu erreichen, um negative Rechtsprechungen zu umgehen.
Es ist einiges passiert seit der Aufdeckung im Jahr 2015 und doch geht die Entwicklung nach wie vor schleppend voran. Gerichte befassen sich nach wie vor mit Tausenden von Klagen von Aktionären und VW-Fahrern – aufgrund der immer neuen Ermittlungsergebnisse zu den neueren VW-Motoren ist ein Ende aktuell nicht absehbar, da vermutlich noch viel mehr Dieselfahrer betroffen sind als aktuell bekannt. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung des VW Abgasskandals.
Das Gerichtsverfahren um den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn läuft ebenfalls langsam: Es gab immer wieder Terminverschiebungen. Mit insgesamt 130 Verhandlungstagen ist der Diesel-Betrugsprozess angesetzt. Im September 2021 soll es losgehen. Rund 32 Milliarden Euro hat der Abgasskandal den Konzern bisher gekostet. Börsen-Anlegerinnen und -Anleger fordern ebenfalls Geld für ihre Verluste: Hier geht es um einen Streitwert von rund vier Milliarden Euro.
Auch nach über fünf Jahren, nachdem der Skandal aufgedeckt wurde, zeigen Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Viele Diesel-Fahrzeuge überschreiten nach wie vor die Grenzwerte auf deutschen Straßen. Die Ergebnisse der DUH zeigten außerdem, dass der Stickstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 bei sinkenden Temperaturen ansteigt. Der Grund dafür sind vermutlich die verbauten sogenannten Thermofenster in Fahrzeugen, bei denen die Abgasreinigung nur bei einer bestimmten Außentemperatur stattfinden. Abschalteinrichtungen, die der EuGh bereits als unzulässig eingestuft hat. Die Messungen der Deutschen Umwelthilfe aus dem Jahr 2021 zeigten auch, dass der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid bei Fahrzeugen oft zu hoch sei.
Zu hohe Stickoxidwerte durch Diesel-Fahrzeuge: Das kann nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Menschen zur Gefahr werden. Im Jahr 2017 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) deshalb Strafanzeigen ein. Die Klage richtete sich an die Vorstände und leitende Mitarbeiter großer Autokonzerne wie VW oder Daimler. Der Vorwurf: vorsätzliche Luftverunreinigung durch Stickoxid-Emissionen aus Dieselfahrzeugen.
Im Juni 2021 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof Deutschland aufgrund von jahrelanger Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in vielen Städten. Nach Auffassung von Experten drohen Dieselfahrern damit erneut harte Konsequenzen wie Fahrverbote und hohe Kosten, zum Beispiel für Hardware-Nachrüstungen. Verbraucher, die sich vor weiterem finanziellem Schaden schützen wollen, sollten deshalb zeitnah ihre Ansprüche prüfen, um ggf. ihre Entschädigungsforderung anzumelden. Möglich ist eine solche Prüfung kostenlos, einfach und schnell über den Online-Check der VerbraucherRitter.