Mit dem Dieselmotor EA288 durchlebt Volkswagen ein Déjà-vu: Denn offenbar hat der Konzern auch beim Nachfolger des Skandalmotors EA189 getrickst und könnte jetzt der nächsten Klagewelle entgegensehen. Immer mehr Kläger sind vor Gericht erfolgreich – wir fassen die wichtigsten EA288-Urteile zusammen.
Die Fakten zur aktuellen Lage im VW Abgasskandal 2.0 um den VW-Motor EA288:
Gerade schienen sich die Wogen im Abgasskandal um den VW-Motor EA189 zu glätten, da brodelte bereits der nächste Skandal. Der Verdacht erhärtet sich, dass der Volkswagen-Konzern auch den Nachfolgemotor EA288 manipuliert hat – davon wären Millionen Verbraucher betroffen.
Immer mehr Dieselfahrer wehren sich deshalb vor Gericht, um sich vor Fahrverboten und dem Wertverfall ihrer Fahrzeuge zu schützen. Welche Chancen Verbraucher im neuen Abgasskandal haben, lässt sich innerhalb weniger Minuten online mit dem unverbindlichen Diesel-Check herausfinden.
VW bestreitet den Vorwurf, auch beim EA288-Motor Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Um neue Entschädigungszahlungen im Abgasskandal abzuwenden, investierte der Konzern sogar in eine teure Marketing-Kampagne, die Betroffene abschrecken soll. Aktuelle EA288-Urteile zeigen allerdings, dass weder die Verbraucher noch die Justiz sich davon beeindrucken lassen.
Laut dem Handelsblatt laufen gegen den EA288 mehr als 10.000 Klagen. Viele Urteile sind bereits positiv für Dieselfahrer ausgegangen, eine Auswahl wichtiger Entscheidungen zeigt die folgende Übersicht:
Bereits 2018 verurteilte das LG Duisburg den VW-Konzern und sprach dem klagenden Golf-Fahrer Schadensersatz zu. Volkswagen hatte im Verfahren nicht bestritten, im EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt zu haben.
Der Konzern erklärte, der Einsatz von Abschalteinrichtungen sei zulässig, zudem seien die Emissionen im Straßenbetrieb unerheblich. Dem widersprach das Gericht jedoch und verurteilte den Hersteller zur Erstattung des Kaufpreises.
Auch das LG Regensburg urteilte zugunsten des Klägers und verurteilte den VW-Konzern zu Schadensersatz. VW habe den EA288 manipuliert: Der Motor sei so programmiert, dass er erkennt, wenn er sich auf dem Prüfstand befindet, und einen speziellen abgassenkenden Betriebsmodus aktiviert.
Eines der bisher wichtigsten EA288-Urteile stammt aus Naumburg: Das OLG Naumburg verpflichtete Volkswagen im April 2021 zur Zahlung von Schadensersatz. Der Konzern muss dem geschädigten Golf-Fahrer knapp 21.000 Euro plus Zinsen zahlen – bei einem Kaufpreis von 21.750 Euro.
Im Urteil heißt es, VW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Durch die im EA288-Motor verwendete Fahrkurvenerkennung sei der Fahrer genauso getäuscht worden wie durch die Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im EA189-Motor.
Vom neuen Abgasskandal sind nicht nur VW-Fahrer betroffen. Der EA288 ist auch in Audi-Modellen verbaut. Das LG München kam zu dem Schluss, dass der Fahrer eines Audi A6 Anspruch auf Schadensersatz hat, weil in seinem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.
Auch der Besitzer eines VW-Wohnmobils mit EA288-Motor wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen Täuschung durch VW. Das LG Stuttgart sprach dem Verbraucher Schadensersatz zu, da der Hersteller sich nicht darauf berufen könne, dass Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Relevant seien einzig und allein die Werte im Straßenverkehr.
Es wird deutlich, dass die Gerichte dem Volkswagen-Konzern auch beim EA288 sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung unterstellen. Durch diese Argumentation steigen die Chancen für geschädigte Verbraucher auf Schadensersatz. Großes Gewicht haben dabei insbesondere OLG-Urteile, da diese sich erfahrungsgemäß immer auf Folgeprozesse auswirken.
Anwälte im VW Abgasskandal rechnen deshalb in naher Zukunft mit weiteren positiven Urteilen und raten Verbrauchern, die vorteilhafte Rechtslage zu nutzen. Mit dem kostenlosen Diesel-Check können Fahrzeugbesitzer bequem und unverbindlich prüfen, ob sie möglicherweise betroffen sind und wie viel Entschädigung ihnen gegebenenfalls zusteht.