Seit 2015 ist bekannt: Der VW Konzern hat Millionen Dieselfahrzeuge manipuliert, um niedrigere Emissionswerte vorzutäuschen. Doch auch Jahre nach Bekanntwerden der ersten Manipulationen, ist noch kein Ende des Abgasskandal VW in Sicht. Andauernde Ermittlungen und immer neue Enthüllungen zeigen: Es sind wohl weit mehr Fahrzeuge betroffen als bislang angenommen. Welche Modelle im Abgasskandal betroffen sind, wie sie Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz prüfen können und welche Urteile bereits jetzt für eine verbraucherfreundliche Rechtslage sorgen, lesen Dieselfahrer in dieser Übersicht.
Der Abgasskandal um VW begann bereits 2015 in den USA, als die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA veröffentlichte, dass Volkswagen bei den behördlichen Abgasmessungen betrogen hatte. Der VW-Konzern hatte Diesel-PKW der Baureihe EA189 über eine sogenannte Abschalteinrichtung so manipuliert, dass sie auf dem Prüfstand niedrige Stickoxid-Werte anzeigten, als sie im tatsächlichen Straßenverkehr aufwiesen. VW gibt diesen Betrug zu. Kurze Zeit später wird bekannt: Auch die 3.0 Liter Fahrzeuge des VW-Konzerns sind laut EPA von der Manipulation betroffen.
Noch im selben Jahr ruft auch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeuge zurück. Damit ist klar: Auch deutsche Autofahrer sind betroffen und müssen mit finanziellen Schäden durch Fahrverbote und niedrige Wiederverkaufspreise rechnen. In den kommenden Jahren folgten zahlreiche weitere Rückrufe – insgesamt sind mehrere Millionen Fahrzeuge davon betroffen.
2017 verdichten sich die Hinweise, dass die Abgasmanipulationen im Abgasskandal VW auch auf Management-Ebene bekannt waren und als Notwendigkeit akzeptiert wurden: Bereits in einer E-Mail vom Mai 2014 wurde VW-Chef Winterkorn auf die zu hohen Abgaswerte im Normalbetrieb und die mögliche Entdeckung einer Abschalteinrichtung hingewiesen.
Schließlich gibt VW-Vorstand Herbert Diess 2019 in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ offen zu: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug.“
Die Folgen des VW Abgasskandals spüren vor allem die Verbraucher: Denn der Wert eines betroffenen Fahrzeugmodells sinkt deutlich und es kann sogar zu Diesel Fahrverboten mit Ausnahmen kommen. Der VW-Konzern versucht, das Problem zu lösen, indem er Kunden ein Update der Abgassoftware anbietet. Laut Experten ist es allerdings fraglich, ob das Software-Update seinen Zweck tatsächlich erfüllt oder zu weiteren Problemen führt – auch durch ein entsprechendes erstes Urteil wurde bereits bestätigt: Mit dem Software-Update wurde allem Anschein nach eine weitere Abgasmanipulation aufgespielt.
Während in den vergangenen Jahren vor allem Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA189 mit den Abgasmanipulationen in Verbindung gebracht wurden, stehen nun auch Fahrzeuge des EA288 Motors immer mehr im Fokus des Abgasskandals um VW. Dieser Motor galt bislang als sauberer Folgemotor zum „Skandalmotor“ EA189. Doch immer mehr Prüfberichte deuten darauf hin, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 die Emissionen weit über den Richtwerten liegen. Ein Bericht der ZDF-Sendung "Frontal 21" im Jahr 2020 zeigt beispielsweise, dass der untersuchte, neuere VW Golf bei Testfahrten auf der Straße deutlich mehr Stickoxide ausstößt als auf dem Prüfstand.
Anwälte im VW Abgasskandal empfehlen deshalb allen Dieselfahrern, unabhängig davon ob bereits ein Software-Update aufgespielt wurde oder um welches Modell es sich bei dem Fahrzeug handelt, ihre Ansprüche auf eine mögliche Entschädigungszahlung zu prüfen. Kostenlos und unverbindlich ist das beispielsweise über den Online-Check auf www.verbraucherritter.de möglich.
Seitdem 2017 das erste verbraucherfreundliche Urteil gesprochen und anerkannt wurde, dass die Abgasmanipulation für betroffene Dieselfahrer einen erheblichen Mangel darstellt, hat sich die deutsche Justiz klar auf Seiten der Verbraucher positioniert. Tausende Dieselfahrer haben so bereits eine Entschädigungszahlung erhalten.
Drei Urteile mit Signalwirkung:
Wie erfahren Dieselfahrer, ob ihr Modell manipuliert wurde und sie damit möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben? Ohne Expertenwissen ist es kaum möglich, denn weder das Kraftfahrtbundesamt (KBA), noch der Autohändler oder VW selbst sind an dieser Stelle eine Hilfe. Unterstützung bietet hier der kostenlose und unverbindliche Online-Check der VerbraucherRitter. Verbraucher können über den einfachen Test herausfinden, ob das eigene Auto möglicherweise zu den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal gehört und wie hoch ein möglicher Schadensersatz ausfallen könnte. Auf Wunsch wird im Anschluss an eine der kompetenten Partnerkanzleien vermittelt, die Experten auf dem Gebiet des Abgasskandals sind.