Geht eine Ehe zu Ende, gibt es emotional viel zu verarbeiten. Darüber hinaus müssen auch organisatorische Fragen geklärt werden. Das Scheidungsrecht regelt in Deutschland genau, wie eine Scheidung abläuft. Wir fassen die wichtigsten Fakten und Voraussetzungen zusammen – und erklären, wie in vielen Fällen eine unkomplizierte Abwicklung der Scheidung möglich ist.
So unterschiedlich jedes Paar ist, so verschieden verläuft auch die Scheidung, sollten beide Partner irgendwann keine gemeinsame Zukunft mehr sehen. Doch egal, aus welchen Gründen sich ihre Wege trennen und ob dies einvernehmlich geschieht oder ein Rosenkrieg droht: Die Regelungen des Scheidungsrechts gelten für alle Verheirateten gleichermaßen. Im Folgenden ist zusammengefasst, was Scheidungswillige wissen müssen.
Grundsätzlich haben in Deutschland alle Verheirateten ein Recht auf Scheidung. Damit eine Ehe geschieden werden kann, müssen laut Scheidungsrecht einige Voraussetzungen erfüllt sein. Damit ist sichergestellt, dass Paare keine voreiligen Entscheidungen treffen. Für die Ehescheidung gibt es übrigens kein eigenes Gesetzbuch, die Regelungen finden sich stattdessen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Es gibt viele Gründe, warum Ehen heutzutage in die Brüche gehen. Persönliche Gründe müssen vor Gericht allerdings nicht angeführt werden, damit eine Scheidung rechtskräftig durchgeführt werden kann. Einzige Voraussetzung ist die Zerrüttung, also das Scheitern der Ehe. Deshalb spricht man auch vom Zerrüttungsprinzip. Bis in die 1970er Jahre galt das Schuldprinzip: Der Partner, den die Schuld an der gescheiterten Ehe traf, musste damals Nachteile bei Unterhalt und Sorgerecht fürchten.
Das Trennungsjahr dient dem Scheidungsrichter als Anhaltspunkt dafür, dass eine Ehe tatsächlich gescheitert ist. Selbst wenn die Partner erst wenige Monate verheiratet sind, müssen sie mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung beantragen können. Während des Trennungsjahrs darf keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft mehr zwischen den Ehepartnern bestehen.
Falls die Trennung der Lebensgemeinschaft nicht durch den Auszug eines Partners erfolgt, dürfen die Eheleute innerhalb ihres Hauses oder ihrer Wohnung während des Trennungsjahrs nicht mehr wie ein Paar zusammenleben. In diesem Fall ist es ratsam, den Beginn des Trennungsjahrs nachweisbar festhalten, beispielsweise mit einem datierten Trennungsbrief, den beide unterschreiben.
Stellt die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Partner einen unzumutbaren Härtefall dar, etwa aufgrund häuslicher Gewalt, ist eine Scheidung auch vor Ablauf eines Jahres möglich.
Eine weitere Voraussetzung für eine Scheidung ist der Scheidungsantrag, der frühestens ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs beim Familiengericht eingereicht werden kann. Im Scheidungsantrag muss unter anderem das Datum der Trennung angegeben werden.
Den Antrag können die Eheleute nicht selbst bei Gericht abgeben – für das Erstellen und das Einreichen ihres Antrags müssen sie einen Anwalt beauftragen. Dieser kümmert sich darum, dass alle Formalitäten erfüllt sind und die Scheidung reibungslos abläuft.
Paare, die sich einvernehmlich trennen, sind im hierbei Vorteil: Sie können einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen und Kosten sparen. Besonders schnell und unkompliziert ist die Online-Abwicklung einer Scheidung.
Das absolvierte Trennungsjahr und der Scheidungsantrag sind zwei wichtige Schritte auf dem Weg zur Ehescheidung. Zum Scheidungsprozess gehört für Paare aber auch, Entscheidungen für den anstehenden neuen Lebensabschnitt zu treffen.
Insbesondere Familien mit Kindern oder Paare, die bereits viel in die gemeinsame Altersvorsorge investiert haben, müssen vereinbaren, wie sie mit verschiedenen Scheidungsfolgen umgehen wollen. Zu diesen Folgen gehören zum Beispiel:
Zu beachten ist, dass jede Scheidungsfolge, die gerichtlich verhandelt wird, den Prozess in die Länge zieht. Das Trennungsjahr gibt Paaren, die sich einvernehmlich trennen wollen, genug Zeit, um die Scheidungsfolgen zu klären. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können sie zusätzlich Zeit und Kosten sparen.
Eine schnelle und günstige Möglichkeit, die Scheidung abzuwickeln, ist die Online-Scheidung. Ob Ehepartner sich unkompliziert und günstig scheiden lassen können, kann im ersten Schritt kostenlos und einfach geprüft werden, zum Beispiel über den Online-Check der VerbraucherRitter. Damit finden Verbraucher mit wenigen Klicks heraus, wie sie von den Vorteilen einer Online-Scheidung profitieren.