Nicht nur bei gesetzlichen Krankenkassen steigen die Beiträge – auch für viele Privatpatienten stehen regelmäßig Beitragsanpassungen an. Welche Gründe gibt es für eine PKV-Beitragserhöhung, wann dürfen Anbieter Prämien anpassen und müssen Verbraucher jede Erhöhung hinnehmen?
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge der Mitglieder nach deren Einkommen. Welche Prämie ein Privatversicherter monatlich zahlt, hängt hingegen von seinem Alter, dem persönlichen Gesundheitszustand und seinen Tarifwünschen ab.
Eine Gemeinsamkeit gibt es jedoch zwischen GKV- und PKV-Beiträgen: Sie können jederzeit steigen. In der GKV entscheidet der Gesetzgeber über Beitragserhöhungen. In der PKV spricht man von Beitragsanpassungen – wie diese ausfallen, entscheiden die einzelnen Anbieter.
Das Wichtigste zu PKV-Beitragserhöhungen im Kurzüberblick:
In der GKV führt vor allem der demografische Wandel dazu, dass Beiträge steigen und Leistungen gestrichen werden müssen. In der PKV sind die Leistungen hingegen ein Leben lang garantiert und mit sogenannten Altersrückstellungen sind die Versicherten vor den Auswirkungen des demografischen Wandels geschützt.
Doch warum steigen PKV-Beiträge dann? Es gibt verschiedene Faktoren, die sich auf die Kalkulation der PKV-Anbieter auswirken und damit auch auf die Beiträge der Versicherten. Das sind die Hauptgründe für steigende Beiträge in der PKV:
Entwickeln sich diese Faktoren anders als bei der Kalkulation der Beiträge angenommen, müssen private Krankenversicherer mit Beitragsanpassungen gegensteuern.
Ein Beispiel: Die Versicherungsunternehmen legen Teile ihres Kapitals – konkret die Altersrückstellungen der Versicherten – an, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Die anhaltende Niedrigzinsphase sorgt allerdings dafür, dass die Versicherungsunternehmen nur geringe Renditen am Kapitalmarkt erzielen können. Es müssen also mit höheren Beiträgen mehr Altersrückstellungen gebildet werden. Allerdings gibt es strenge Vorgaben für die PKV-Beitragserhöhung.
Höhere Ausgaben für Versicherte oder eine steigende Lebenserwartung allein reichen nicht aus, um Beitragsanpassungen durchzuführen. Jede PKV muss vor der Anpassung von Versicherungsprämien genau prüfen, wie sich ihre Ausgaben im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation entwickeln, und Schwellenwerte bei den beiden sogenannten auslösenden Faktoren beachten:
Ein unverbindlicher Online-Check zeigt Verbrauchern, ob ihre PKV die Schwellenwerte eingehalten und die Beitragserhöhung korrekt kommuniziert hat.
Übrigens: Vergleicht man die Entwicklung der Beiträge in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, so zeigt sich, dass die Beiträge in beiden Systemen steigen. Zwar fallen die Erhöhungen in der GKV insgesamt stärker aus als in der PKV. Allerdings erhöhen sich die Beiträge in der PKV dafür oft auf einen Schlag drastischer als in der GKV.
Viele Privatversicherte fürchten, dass durch eine regelmäßige PKV-Beitragserhöhung im Alter unbezahlbare Beiträge drohen. Zwar gibt es Mechanismen wie die Beitragsentlastung und einen gesetzlichen Zuschlag, die das verhindern sollen. Bis diese greifen, wird es jedoch weitere Beitragsanpassungen geben.
Verbraucher, die über Erhöhungen informiert werden, sollten deshalb Möglichkeiten prüfen, ihren Beitrag zu senken. Passt der abgeschlossene Tarif noch zu den persönlichen Bedürfnissen oder kommt ein Tarifwechsel in Frage? Dies kann eine finanzielle Entlastung bringen. PKV-Versicherte können außerdem von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter tauschen oder von der privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen wechseln.
Darüber hinaus raten Verbraucherschützer allen Privatversicherten, jede Beitragsanpassung professionell prüfen zu lassen. Ein Rechtsexperte kann am besten einschätzen, ob die angekündigte PKV Beitragserhöhung unrechtmäßig oder wirksam ist. Stellt sich dann heraus, dass die PKV Formfehler begangen hat, haben Verbraucher die Möglichkeit, Klage gegen Beitragserhöhungen der PKV einzureichen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Unser Online-Check ist dafür die erste Anlaufstelle – betroffene Verbraucher können damit unverbindlich herausfinden, ob sie gegen die Beitragserhöhung vorgehen können.