Gesundheit wird immer teurer – das bekommen auch die Verbraucher anhand steigender Beiträge zur Krankenversicherung zu spüren. Viele Privatversicherte wollen deshalb aus der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen wechseln. Wir klären auf, was dabei zu beachten ist.
Die wichtigsten Fakten zum Versicherungswechsel in Kürze:
Wenn es zu Beitragserhöhungen der PKV kommt, sehen viele Verbraucher unbezahlbare Prämien auf sich zukommen. Insbesondere nach einer Beitragserhöhung fragen sie sich deshalb, ob sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln können. Je nach Beruf und Alter gibt es dafür unterschiedliche Voraussetzungen.
Wer über 55 Jahre alt ist, kann nur in Ausnahmefällen in die GKV zurückkehren. Der Gesetzgeber will mit hohen Hürden verhindern, dass Versicherte im Alter wieder in das günstige Solidarsystem der Krankenkassen wechseln.
Ein möglicher Umweg führt über die Familienversicherung: Hat die privatversicherte Person nur ein geringes monatliches Einkommen – bei Minijobbern gilt beispielsweise die Grenze von 450 Euro –, kann sie sich in der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Partners familienversichern lassen.
Versicherte, die aufgrund einer Beitragserhöhung über eine Rückkehr in die GKV nachdenken, sollten zunächst die Wirksamkeit der Erhöhung prüfen lassen. Über einen Online-Check ist die Prüfung kostenlos und schnell erledigt.
Arbeitnehmer unter 55 müssen sich automatisch wieder gesetzlich versichern, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Diese Grenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie gibt an, ab wann sich Angestellte privat versichern dürfen. Bis sie die Grenze erreichen, besteht für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der GKV. 2021 liegt die Grenze bei 64.350 Euro brutto im Jahr.
Angestellte können ihre Arbeitszeit reduzieren oder Teile ihres Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln, um unter die JAEG zu fallen und dürfen sich dann wieder gesetzlich versichern.
Selbstständige dürfen unabhängig von ihrem Einkommen frei wählen, wie sie sich versichern möchten. Das heißt im Umkehrschluss: Die Reduzierung des Einkommens genügt nicht für eine Rückkehr in die GKV.
Wollen Selbstständige, die jünger sind als 55, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln, können sie eine Festanstellung mit einem Einkommen unter der JAEG annehmen. Unter Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen ist es auch möglich, die Selbstständigkeit nebenberuflich weiterzuführen. Alternativ können Selbstständige ihr Geschäft aufgeben und sich beim Partner familienversichern.
Bevor Verbraucher in die GKV zurückkehren, sollten sie die folgenden Schritte beachten. Denn selbst wenn ein Wechsel möglich ist, lohnt sich diese Entscheidung nicht immer.
Bevor Privatversicherte nach einer Beitragserhöhung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, sollten sie die Wirksamkeit der Erhöhung prüfen lassen. Viele PKV Beitragserhöhungen sind unrechtmäßig – Verbraucher haben dann die Chance, ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückzubekommen.
Um ihren individuellen Fall prüfen zu lassen, können Privatversicherte den kostenlosen und unverbindlichen Beitrags-Check der VerbraucherRitter nutzen und erhalten in wenigen Minuten Klarheit.