Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal: Ein Überblick für Dieselfahrer

Längst ist bekannt, dass auch Mercedes in den Abgasskandal verwickelt ist. Aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen gab es beim Stuttgarter Autobauer auch bereits zahlreiche Rückrufe. Bereits im Mai 2018 rief das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Kleintransporter Mercedes-Benz Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 zurück. Es folgten zahlreiche weitere Rückrufaktionen – Experten rechnen damit, dass weitere folgen. Die finanziellen Folgen der Rückrufe und Abgasmanipulationen tragen Verbraucher – Anwälte raten deshalb dazu, zu prüfen ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wie das möglich ist und wie aktuell die Chancen auf Entschädigung stehen, erfahren Dieselfahrer in diesem Artikel.

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Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal: Ein Überblick für Dieselfahrer

Mercedes-Abgasskandal: Darum sollten Betroffene handeln

Dieselfahrzeuge verlieren an Beliebtheit und somit leider auch an Wert: Wegen zu hohem Schadstoffausstoß sind Umweltrichtlinien oft schwer einzuhalten und durch mögliche Fahrverbote sind die Fahrzeuge teils eingeschränkt nutzbar. Noch dazu kommen eventuelle negative Folgen eines Softwareupdates. Während das Software-Update lange als Lösung für unzulässige Abschalteinrichtungen gesehen wurde, berichten inzwischen viele Nutzer, dass ihr Fahrzeug nach einem Software-Update Probleme bekam – wie Ausfall der Klimaanlage, Motorgeräusche etc.

Ein Wiederverkauf des betroffenen Dieselfahrzeuges lohnt sich also häufig nicht – denn hier müssen Diesel-Besitzer oft mit deutlichen Wertverlusten rechnen. Lukrativer ausfallen kann stattdessen die Rückabwicklung des Fahrzeugs. Die Rückzahlung kann hier deutlich höher ausfallen als der Wert beim Wiederverkauf des Autos. Egal ob das Fahrzeug bereits verkauft wurde oder nicht – in vielen Fällen besteht Anspruch auf Schadensersatz. Aufgrund der besonders verbraucherfreundlichen Ausgangslage lohnt es sich für Betroffene einen möglichen Anspruch auf Entschädigung zu prüfen.

Doch nicht nur aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, die in der Regel zugunsten der Verbraucher ausfällt, lohnt sich ein zeitnahes Handeln. Denn der Schadensersatz kann umso höher ausfallen, je weniger Kilometer das Fahrzeug bereits zurückgelegt hat. Bei der Berechnung einer etwaigen Entschädigungszahlung werden die bisher gefahrenen Kilometer als sogenannte „Nutzungsentschädigung“ abgezogen.

Um herauszufinden, ob und falls ja, wie viel Schadensanspruch man hat, können Verbraucher inzwischen kostenlose Online-Checks nutzen und erhalten so eine erste Einschätzung zu ihrem Anspruch auf Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal.

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Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal: Verbraucherfreundliche Urteile

Mercedes-Abgasskandal: Betroffene und Musterfeststellungsklage

In zahlreichen Urteilen im Mercedes Abgasskandal wurde Mercedes-Fahrern bereits Schadensersatz zugesprochen, wie etwa in diesen Fällen:

  • September 2020: Das Oberlandesgericht Naumburg spricht dem Käufer eines gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic 25.000 Euro Schadensersatz zu. Dies ist das erste Mal, dass ein OLG Daimler zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. (Aktenzeichen: 8 U 8/20)
  • Mai 2021: In gleich vier Dieselverfahren verurteilt das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz. Besonders konzentrierten sich die Richter auf das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. (Aktenzeichen: 23 O 276/20 u.a.)
  • Juni 2021: Das Landgericht Konstanz gibt der Klage eines Mercedes-Fahrers statt und verurteilt die Daimler AG zur Rücknahme des Autos und zu Schadensersatz in Höhe von circa 14.000 Euro (E 2 O 410/2)

Auch der Europäische Gerichtshof entschied bereits im Dezember 2020, dass Abschalteinrichtungen aller Art unzulässig sind. Darunter fällt auch das von Mercedes oft verwendete „Thermofenster“, das die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Außentemperaturbereich zulässt. Die Ausgangslage für Schadensersatzforderungen im Mercedes-Abgasskandal ist also aktuell besonders verbraucherfreundlich.

Mercedes-Abgasskandal: Betroffene und Musterfeststellungsklage

Seit 2018 erfolgten für Mercedes-Fahrzeuge zahlreiche Rückrufe. Darunter Kleintransporter wie der Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6. Im Jahr 2019 rief das KBA Modelle der C-Klasse mit Abgasnorm Euro 6 sowie die Modelle des GLK 220 CDI der Baujahre 2012-2015 zurück. Auch 2020 gab es weitere Rückrufe: A, B, C, E sowie die S-Klasse mit der Abgasnorm 5.

Eine Vielzahl von Verbrauchern ist von dem Mercedes-Abgasskandal betroffen. Im Juli 2021 kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb an, eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und den Daimler-Konzern einzureichen. Mit dieser Klage von Verbraucherschützern wurde in der Vergangenheit auch bereits gegen VW vorgegangen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft der Daimler AG die bewusste Manipulation von Abgaswerten vor. Es geht dabei um Modelle, deren Ansprüche Ende 2021 verjähren:  rund 50.000 GLC- und GLK-Modelle mit OM651-Motor. Diese wurden 2018 zurückgerufen.

Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal: Verbraucherfreundliche Urteile

Sobald das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet ist, sollen sich auch andere Betroffene der Klage anschließen können. Klarheit und bestenfalls eine Entschädigung, das soll die Musterfeststellungsklage bringen. Es gibt jedoch ein paar Gründe, die gegen dieses Vorgehen und für eine individuelle Klage sprechen:

  • Betroffene riskieren ihre individuellen Ansprüche: Bei einer Musterfeststellungsklage gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Ist das Urteil der Sammelklage negativ, besteht in Einzelfällen kein Anspruch mehr auf Entschädigung.
  • Auszahlungen bei Vergleichen können niedrig ausfallen: Bei der Musterfeststellungsklage gegen VW wurde am Ende ein außergerichtlicher Vergleich ausgehandelt. Die Entschädigungen in diesem Rahmen fielen für die Verbraucher relativ niedrig aus. Dasselbe Ergebnis kann auch bei der Sammelklage gegen Mercedes nicht ausgeschlossen werden. Individuelle Entschädigungsforderungen hingegen erzielen in der Regel deutlich höhere Schadensersatzzahlungen.
  • Verminderte Schadensersatzzahlung: Zieht sich das Verfahren in die Länge, kann das die Schadensersatzzahlung mindern. Denn je länger das Prozedere dauert, desto höher fällt ggf. die Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer aus – und die Schadensersatzsumme mindert sich entsprechend.

Lesen Sie über weitere Gründe, die gegen eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes sprechen. Wenn Betroffene ihre Ansprüche individuell prüfen und gegebenenfalls ohne Risiko einfordern möchten, empfiehlt sich im ersten Schritt ein unkomplizierter und kostenloser Online-Check.

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