Leistungsstarke Autos, die trotzdem umweltfreundlich sein sollen – eine große Herausforderung für Autohersteller. Nachdem 2015 zunächst der Volkswagen-Konzern durch illegale Abgasmanipulationen in den Fokus des Abgasskandals geriet, ist inzwischen klar: Millionen Fahrzeuge nahezu aller Marken sind mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet – darunter auch Mercedes.
Die wichtigsten Ereignisse rund um den Abgasskandal Mercedes und was Betroffene tun können, erklärt dieser Artikel.
Seit März 2017 klagt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Daimler und wirft dem Mercedes-Hersteller unter anderem vorsätzlichen Betrug vor. Zahlreiche Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt, verschiedene Gutachten und verbraucherfreundliche Urteile untermauern die Vorwürfe:
Die von Daimler verwendete Technik in den manipulierten Fahrzeugen wird zunehmend vor den deutschen Gerichten als illegal eingestuft – und betroffene Dieselfahrer erhalten entsprechende Entschädigungszahlungen zugesprochen. Nicht zuletzt hatte außerdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Konzern im Rahmen des Abgasskandals ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Verletzung der Aufsichtspflicht bei der Fahrzeugzertifizierung. Daimler akzeptierte diese Strafe.
Dass betroffene Dieselfahrer gut damit beraten sind, eine entsprechende Schadensersatzzahlung zu fordern, zeigt auch die Vielzahl an Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Seit 2019 hat das KBA Daimler zu zahlreichen Rückrufen verschiedener Mercedes-Modelle verpflichtet, aufgrund einer massiven Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte und unzulässiger Abschalteinrichtungen. Betroffenen Dieselfahrern droht so oftmals der Verlust des Fahrzeugs.
Diese Rückrufe sowie immer neue wegweisende Urteile im Mercedes Abgasskandal bestätigen: Millionen Besitzer von Dieselfahrzeugen von Mercedes Benz haben aller Voraussicht nach Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Der Abgasskandal von Mercedes betrifft vor allem folgende zwei Abschalteinrichtungen: Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und das sogenannte Thermofenster. Dies diene laut Daimler dazu, den Motor des Autos zu schützen.
Doch inzwischen entschied der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil vom Dezember 2020, dass Abschalteinrichtungen jeglicher Art unzulässig seien. Das gelte auch, wenn diese zum Schutz des Motors eingebaut wurden. Experten rechnen damit, dass dieses Urteil auch Signalwirkung auf alle laufenden und zukünftigen Schadensersatzforderungen gegen den Daimler-Konzern hat.
Fazit:
Durch wegweisende Urteile wie diese ergibt sich eine völlig neue Ausgangssituation für Millionen von Dieselfahrern. Deutsche Gerichte sprechen Dieselfahrern oftmals hohe Entschädigungszahlungen zu. Für betroffene Dieselfahrer lohnt sich deshalb, ihren möglichen Schadensersatzanspruch kostenlos zu prüfen.
Wie können Mercedeshalter nun herausfinden, ob ihr Fahrzeug von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen ist? Bisher ist bekannt, dass die Thermofenster in Modellen der Schadstoffklasse 5 und 6 verbaut sind - und möglicherweise auch in Fahrzeugen mit den Motortypen OM 651 sowie OM 642. Daimler veröffentlichte eine Liste von betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal. Diese Aufzählung ist jedoch nur vorläufig und weitere Modelle könnten noch hinzukommen.
Derzeit wird von folgenden betroffenen Motorentypen ausgegangen:
Sowie folgende betroffenen Modelle:
Aufgrund der andauernden Ermittlungen sowie laufend neuen Gutachten, ist eine individuelle und kostenlose Prüfung, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, empfehlenswert. Dieselfahrer erhalten so schnell einen ersten Überblick zu ihrem möglichen Anspruch.
Immer mehr Urteile im Mercedes Abgasskandal fallen gegen den Konzern und zugunsten der betroffenen Dieselfahrer aus, wie in diesen drei Fallbeispielen:
Auch international wächst der Druck auf Mercedes immer weiter:
Zählt mein Auto zu den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal? Und falls ja: Wie viel Schadensersatz steht mir zu? In einer sich ständig verändernden Lage ist es nicht einfach, diese Fragen zu klären. Ein schneller und kostenloser Weg: Der Online-Check auf www.verbraucherritter.de. Im Online-Check, der gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien der VerbraucherRitter entwickelt wurde, können Verbraucher unverbindlich prüfen, ob sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
Auf Wunsch der Verbraucher findet im Anschluss die Vermittlung an eine spezialisierte Partnerkanzlei statt, die sich um die nächsten Schritte zu einer Entschädigungsforderung kümmert.