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Ihr Vermieter-Check

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Zahlt Ihr Mieter seine Miete gar nicht oder unregelmäßig?
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Zieht Ihr Mieter trotz Kündigung nicht aus?
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Vermieter haben mehrere Möglichkeiten etwas dagegen zu unternehmen
Jetzt Möglichkeiten mit unserer Partnerkanzlei prüfen
Kostenlos. Unverbindlich.

Ihr Mieter zahlt nicht oder zieht nicht aus? Dafür gibt es Lösungen:

Es gibt viele gute Gründe, warum Sie als Vermieter Ihrem Mieter kündigen. Sie reichen von Eigenbedarfsanmeldung über unregelmäßige, bis hin zu ausbleibenden Mietzahlungen.

Vor allem Letzteres ist für Sie besonders kritisch, wenn Ihr Mieter trotz Kündigung nicht aus Ihrer Wohnung auszieht. So fehlen Mieteinnahmen, um die monatlichen Kosten zu decken.

Hiergegen haben Vermieter nur sehr begrenzte Handhabe. Die Mieterschutzvorschriften in Deutschland sind sehr streng.

Oft aber wirken schon offizielle Schreiben von einem Anwalt Wunder. Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, kann eine Räumung notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Richtig umgesetzt ist dies sehr viel einfacher als gedacht. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung sogar ohne Kostenrisiko.

Tatsächlich lohnt sich ein Vorgehen für Vermieter immer.

Egal welcher Weg für Sie der beste ist. Die Experten unserer Partnerkanzlei können schnell und einfach helfen.

Jetzt kostenlos und unverbindlich in 2 Minuten prüfen:

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Warum sich aktiv werden immer lohnt? Ein Beispiel:

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Häufig gestellte Fragen

Sind die VerbraucherRitter eine Anwaltskanzlei?
Die VerbraucherRitter sind Experten im Bereich Verbraucherschutz – keine Anwaltskanzlei. Wir kooperieren mit verschiedenen ausgewählten Partnerkanzleien, die in ihrem Fachgebiet ausgewiesene Spezialisten sind. Gemeinsam entwickeln wir Online-Schnelltests, die es Verbrauchern ermöglichen, schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu ihren etwaige Schadensersatzansprüchen zu erhalten.

Nach einer anschließenden individuellen Fallprüfung steht es dem Verbraucher dann frei, die für seinen Fall spezialisierte Partnerkanzlei zu beauftragen.
Was kostet mich die Prüfung meines Falls?
Die Ersteinschätzung durch die Experten unserer Partnerkanzlei ist für Sie komplett kostenlos. In dieser Ersteinschätzung erhalten Sie auch Informationen zu etwaigen Kosten bei Klageeinreichung.
Muss ich den Anwalt nach der Ersteinschätzung beauftragen?
Nein. Die Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt ist für Sie komplett unverbindlich. Das heißt nach der Ersteinschätzung können Sie frei entscheiden, ob Sie unseren Partneranwalt mit der Räumungsklage beauftragen.
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