Das Geld aus der Lebensversicherung wird benötigt oder die Rendite ist – wie in vielen Millionen Fällen, deutlich niedriger als prognostiziert: Für Verbraucher gibt es unterschiedliche Gründe, aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen, doch in vielen Fällen verlieren sie so jede Menge Geld. Entscheidet sich der Verbraucher etwa dazu, die Lebensversicherung zu kündigen, ist die Auszahlung oft sehr niedrig. Doch für Verbraucher gibt es durchaus lukrative Auswege aus unrentablen Lebensversicherungen: Um welche es sich handelt und wie Verbraucher am besten vorgehen, erklärt dieser Artikel.
Lebensversicherungen galten lange als lukrative Altersvorsorge. Versicherte sollten bis zu 40 Jahre lang einzahlen, erzielen dabei Gewinne, einen garantierten Zins und sogar möglicherweise Überschüsse. Das Problem allerdings: Die anhaltende Niedrigzinspolitik sowie laufende hohe Verwaltungskosten, sorgen dafür, dass Versicherte deutlich weniger Rendite erhalten als bislang angenommen.
Es lohnt sich also, einen Blick auf seinen Vertrag zu werfen und herauszufinden: Wie rentabel ist diese Versicherung eigentlich noch? Auch die Verbraucherzentrale rät, dies prüfen zu lassen. Verbraucher, die sich bereits entschieden haben, fragen sich womöglich: Raus aus der Lebensversicherung – aber wie?
Lebensversicherung: Die Kündigungsfrist
Eine Kündigung der Lebensversicherung ist die teuerste Möglichkeit, aus dieser auszusteigen. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte vorher seine beitragsfreie Versicherungssumme berechnen lassen. Grundsätzlich ist die Kündigung zu jedem Zeitpunkt und zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Die Dauer der Kündigung hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn der Versicherte monatlich zahlt, gilt eine monatliche Kündigungsfrist. Wird jährlich gezahlt, gilt die Kündigungsfrist dementsprechend.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung
Wird eine Lebensversicherung gekündigt, erhält der Verbraucher den Rückverkaufswert seiner Police. Besonders in den ersten Jahren des Einzahlens in die Versicherung ist dieser Wert recht niedrig. Der Rückkaufswert liegt hier sogar deutlich unter dem, was der Versicherte eingezahlt hat.
Rechtsurteil beim Rückkaufswert
Der Bundesgerichtshof (BHG) hat verbraucherfreundlich geurteilt, was Lebens- und Rentenversicherungen betrifft, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 geschlossen wurden. Der BGH kritisierte, dass die Klauseln zum Rückkaufswert gegen das Transparenzgebot verstoßen und Versicherte unangemessen benachteiligt werden. Deshalb wurde beschlossen, dass bei einer Kündigung die Auszahlungen einen gewissen Mindestwert nicht unterschreiten dürfen.
Bei einer Kündigung wartet nicht nur ein womöglich niedriger Rückkaufswert auf den Verbraucher, sondern auch hohe Kosten. Für diese muss der Versicherte selber aufkommen. Hierbei handelt es sich um Stornoabschläge, Vertriebs-, Verwaltungs- und Abschlusskosten. Hier ein Beispiel: Die Lebensversicherung eines Verbrauchers hatte einen Wert von 30.000 Euro. Der Rückkaufswert bei einer Kündigung betrug jedoch nur 20.300 Euro – er machte ganze 9.700 Euro Verlust.
Deutlich lukrativer als die Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen ist für Versicherte im Falle eines Austritts der Widerruf einer Lebensversicherung.
Zahlreiche Lebensversicherungsverträge erhalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen – und Verbraucher haben damit eine Möglichkeit für einen Ausweg aus ihrer Lebensversicherung, ganz ohne Verlust. Denn der Widerspruch oder auch Widerrufsjoker genannt, ist im Gegensatz zur Kündigung der gewinnbringendste Weg, aus der Lebensversicherung herauszukommen.
Bei einem Widerruf löst sich der Versicherte rückwirkend vom Vertrag. Bei einer Kündigung dagegen wird der Vertrag ausschließlich für die Zukunft beendet. Dies wirkt sich natürlich erheblich auf die Summe aus, die Versicherten am Ende bleibt. Experten davon aus, dass rund die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft ist.
Wer unkompliziert eine erste Einschätzung zum aktuellen Wert der Lebensversicherung sowie zu möglichen Auswegen erhalten möchte, kann den kostenlosen und einfachen Online-Check der VerbraucherRitter nutzen. Im Anschluss wird, auf Wunsch, an Experten weitervermittelt, die sich um die nächsten Schritte für eine lukrative Rückabwicklung der Lebensversicherung kümmern.