Kündigung vom Arbeitgeber erhalten: Was tun?

Eine Kündigung zu erhalten ist für viele Menschen erstmal ein Schock. Das Gefühl der Sicherheit fällt weg und man macht sich womöglich auch schnell Gedanken über die finanzielle Situation. Der beste Rat, den Betroffene wohl befolgen können, ist: Erst einmal Ruhe bewahren. Was man nach einer erhaltenen Kündigung tun kann und welche Möglichkeiten es gibt, um Ansprüche durchzusetzen, verrät dieser Artikel.

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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten: Was tun?
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Kündigung erhalten: Meldung beim Arbeitsamt

Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung sollten sich Betroffene arbeitssuchend melden. Der direkte Weg führt also zum Arbeitsamt – telefonisch, schriftlich oder über Onlineformular. Sich dort zu melden ist wichtig, denn sonst würde einem unter Umständen Geld verloren gehen, das Arbeitssuchenden aber laut Gesetz zusteht.

Gekündigt worden? Wichtig: Kündigung überprüfen

Wenn Betroffene die Kündigung erhalten, sollte das Schreiben erst einmal überprüft werden. Dabei geht es um verschiedene Punkte:

  • Schriftform: Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich auf Papier erfolgen. Mündlich, per SMS oder E-Mail reicht diese Erklärung nicht aus. Sich zu weigern, diese anzunehmen, bringt allerdings nichts. Experten empfehlen, diese erstmal entgegenzunehmen, sich ruhig zu verhalten und diese sorgfältig zu prüfen.
  • Datum überprüfen: Hier geht es nicht um das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben selbst steht. Wichtig ist das Datum, an dem die Kündigung den Empfänger erreicht hat oder hätte erreichen sollen. Wenn das Dokument per Einschreiben versendet wurde, sollte man nicht länger als drei Tage warten, dies abzuholen. Wieso ist das Datum entscheidend? Hier geht es um die dreiwöchige Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage. Im Artikel wird hierzu noch genauer eingegangen.
  • Unterschrift checken: Bei der Prüfung des Schreibens sollte darauf geachtet werden, wer die Kündigung unterschrieben hat. Dies darf nicht durch jegliche Mitarbeiter passieren, sondern muss durch eine der folgenden Personen durchgeführt werden:
    • Unternehmensinhaber beziehungsweise Geschäftsführer
    • Leiter der Personalabteilung
    • Mitarbeiter der Personalabteilung, der befugt ist, solche Schreiben auszustellen

Kündigung erhalten: Der Aufhebungsvertrag

Kündigung erhalten: Der Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung ist wirksam, auch wenn der Gekündigte nicht unterschreibt. Im Gegenteil, Anwälte raten, hier ohne eingehende Prüfung gar nichts zu unterschreiben – auch, wenn man dazu gedrängt wird. Vorsicht ist geboten, denn hier werden dem Gekündigten auch gerne mal Aufhebungsverträge vorgelegt. Diese Art von Verträgen erschweren aber rechtliches Vorgehen, insofern Betroffene dies in Erwägung ziehen. Außerdem droht dadurch geringeres Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag hätte auch zur Folge, dass Gekündigte das Unternehmen sofort verlassen müssen. Ansonsten muss der Gekündigte im Sinne der gesetzlichen Frist weiterhin im Büro erscheinen. Gesetzliche Fristen hängen von der Zeitspanne ab, die ein Arbeitnehmer angestellt war. Beispielsweise:

  • 0 bis 6 Monate: 2 Wochen zu jedem Tag
  • 7 Monate bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats
  • 2 Jahre: 1 Monat zum Ende eines Monats
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Ende eines Monats

Ansprüche fordern nach einer Kündigung: Die Kündigungsschutzklage

Im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes möchte man mit einer Kündigungsschutzklage erreichen, dass der Gekündigte seine Arbeitsstelle weiterhin wahrnehmen darf und eine Kündigung somit aufgehoben wird. Die Realität sieht aber anders aus: Mit einer Kündigung drückt mindestens eine Seite aus, dass Unzufriedenheit herrscht. Außerdem kommt eine Kündigung meist nicht gut an, also fragwürdig, ob der Arbeitnehmer überhaupt weiterhin dort antreten möchte, weil er sich vielleicht nicht mehr wertgeschätzt fühlt.

Meistens geht es bei dieser Klage also um das Thema Abfindung wegen Kündigung. Mit einer erfolgreichen Klage kann auch erzielt werden, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses nach hinten verschoben wird. Somit läuft die Bezahlung also noch weiter und finanzielle Probleme könnten vermieden werden. Aber Achtung: Eine Kündigungsschutzklage muss immer innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, nachdem die Kündigung eingegangen ist. Außerdem sollte man sich für die Durchführung der Klage immer professionelle Unterstützung eines Anwalts suchen. Ob im Fall einer Kündigung alles rechtens abgelaufen ist, oder möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung besteht, können Arbeitnehmer kostenlos und einfach im Online-Check der VerbraucherRitter prüfen.

Ansprüche fordern nach einer Kündigung: Die Kündigungsschutzklage

Kündigung erhalten – Fazit

Abschließend ist zu sagen, dass Ruhe bewahren, professionell bleiben und nicht ausfällig zu werden, sehr wichtig ist. Und es kann sich durchaus lohnen, zu überprüfen, was einem zusteht: Wenn Betroffene das Gefühl haben, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, sie misstrauisch sind oder finanzielle Engpässe drohen, sollten Sie eine sorgfältige Prüfung anstreben und im Falle gegen die Kündigung vorgehen.

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