Eine Kündigung zu erhalten ist für viele Menschen erstmal ein Schock. Das Gefühl der Sicherheit fällt weg und man macht sich womöglich auch schnell Gedanken über die finanzielle Situation. Der beste Rat, den Betroffene wohl befolgen können, ist: Erst einmal Ruhe bewahren. Was man nach einer erhaltenen Kündigung tun kann und welche Möglichkeiten es gibt, um Ansprüche durchzusetzen, verrät dieser Artikel.
Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung sollten sich Betroffene arbeitssuchend melden. Der direkte Weg führt also zum Arbeitsamt – telefonisch, schriftlich oder über Onlineformular. Sich dort zu melden ist wichtig, denn sonst würde einem unter Umständen Geld verloren gehen, das Arbeitssuchenden aber laut Gesetz zusteht.
Wenn Betroffene die Kündigung erhalten, sollte das Schreiben erst einmal überprüft werden. Dabei geht es um verschiedene Punkte:
Eine Kündigung ist wirksam, auch wenn der Gekündigte nicht unterschreibt. Im Gegenteil, Anwälte raten, hier ohne eingehende Prüfung gar nichts zu unterschreiben – auch, wenn man dazu gedrängt wird. Vorsicht ist geboten, denn hier werden dem Gekündigten auch gerne mal Aufhebungsverträge vorgelegt. Diese Art von Verträgen erschweren aber rechtliches Vorgehen, insofern Betroffene dies in Erwägung ziehen. Außerdem droht dadurch geringeres Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag hätte auch zur Folge, dass Gekündigte das Unternehmen sofort verlassen müssen. Ansonsten muss der Gekündigte im Sinne der gesetzlichen Frist weiterhin im Büro erscheinen. Gesetzliche Fristen hängen von der Zeitspanne ab, die ein Arbeitnehmer angestellt war. Beispielsweise:
Im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes möchte man mit einer Kündigungsschutzklage erreichen, dass der Gekündigte seine Arbeitsstelle weiterhin wahrnehmen darf und eine Kündigung somit aufgehoben wird. Die Realität sieht aber anders aus: Mit einer Kündigung drückt mindestens eine Seite aus, dass Unzufriedenheit herrscht. Außerdem kommt eine Kündigung meist nicht gut an, also fragwürdig, ob der Arbeitnehmer überhaupt weiterhin dort antreten möchte, weil er sich vielleicht nicht mehr wertgeschätzt fühlt.
Meistens geht es bei dieser Klage also um das Thema Abfindung wegen Kündigung. Mit einer erfolgreichen Klage kann auch erzielt werden, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses nach hinten verschoben wird. Somit läuft die Bezahlung also noch weiter und finanzielle Probleme könnten vermieden werden. Aber Achtung: Eine Kündigungsschutzklage muss immer innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, nachdem die Kündigung eingegangen ist. Außerdem sollte man sich für die Durchführung der Klage immer professionelle Unterstützung eines Anwalts suchen. Ob im Fall einer Kündigung alles rechtens abgelaufen ist, oder möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung besteht, können Arbeitnehmer kostenlos und einfach im Online-Check der VerbraucherRitter prüfen.
Abschließend ist zu sagen, dass Ruhe bewahren, professionell bleiben und nicht ausfällig zu werden, sehr wichtig ist. Und es kann sich durchaus lohnen, zu überprüfen, was einem zusteht: Wenn Betroffene das Gefühl haben, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, sie misstrauisch sind oder finanzielle Engpässe drohen, sollten Sie eine sorgfältige Prüfung anstreben und im Falle gegen die Kündigung vorgehen.