Kündigung ohne Abmahnung: Darf der Arbeitgeber das?

Hartnäckig hält sich der Glaube, dass es vor einer Kündigung eine Abmahnung geben muss – doch in Wahrheit sieht das Gesetz eine Abmahnung nur bei verhaltensbedingten Kündigungen vor. Doch steht bei einer Kündigung ohne Abmahnung auch eine Abfindung zu? Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den wichtigsten Informationen.

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Kündigung ohne Abmahnung: Darf der Arbeitgeber das?

Abmahnungen sind immer unschön – doch in vielen Fällen tatsächlich unnötig. Wenn das Unternehmen wegen einer wirtschaftlichen Schieflage Mitarbeiter entlassen muss, ist eine Abmahnung genauso unnötig wie im Falle einer langen Arbeitsunfähigkeit. Lediglich, wenn sich der Arbeitnehmer „vertragsuntreu“ verhält, also gegen seine Pflichten im Arbeitsvertrag verstößt, muss der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Dies kann etwa bei Verspätungen, Fehlern oder dem Verweigern von Arbeitsanweisungen der Fall sein.

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In diesen Beispielen ist eine Kündigung ohne Abmahnung rechtens

Eine Abmahnung bedeutet für viele Arbeitgeber einen hohen bürokratischen Aufwand. Deshalb ist eine Abmahnung nicht notwendig, wenn für den Betrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Dies betrifft Kleinbetriebe mit weniger als 10 Vollzeit-Arbeitnehmern. Hier kann das Unternehmen also immer fristlos kündigen.

Auch bei besonders gravierenden Pflichtverstößen darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, etwa wenn der Arbeitnehmer mit seinen Taten dem Arbeitgeber Schaden hinzufügt. Häufige Beispiele sind:

  • schwerer Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl
  • öffentliche Beleidigungen

In allen anderen Fällen gilt: Eine verhaltensbedingte Kündigung bedarf immer einer vorherigen Abmahnung, andernfalls ist die Kündigung möglicherweise unrechtmäßig.

Kündigung ohne Abmahnung: Steht mir eine Abfindung zu?

Kündigung ohne Abmahnung: Steht mir eine Abfindung zu?

Eine Kündigung bringt immer auch finanzielle Einbußen mit sich. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Ausgleich in besonderen Fällen die Abfindung vorgesehen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen oder wenn dies im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wurde. Darüber hinaus zahlen Arbeitgeber Abfindungen oftmals nur, wenn sie befürchten, dass sie eine mögliche Kündigungsschutzklage verlieren könnten. Ob eine Kündigungsschutzklage möglich und sinnvoll ist bzw. ob möglicherweise eine Abfindungszahlung zusteht, sollten Verbraucher immer individuell prüfen – etwa über den kostenlosen Abfindungsrechner der VerbraucherRitter.

Zudem empfiehlt es sich in jedem Fall, genau zu prüfen, was bei einem Abfindungsangebot im Rahmen der Kündigung unterschrieben wird. Teilweise gewährt der Arbeitgeber eine Abfindung wegen Kündigung, fordert den Arbeitnehmer aber im Gegenzug zur Unterschrift unter eine Klageverzichtsvereinbarung auf. Mit einer Unterschrift des Arbeitnehmers unter dieser Vereinbarung kann tatsächlich das Recht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage verwirkt werden. Zwar ist diese Vereinbarung grundsätzlich rechtens, allerdings kann der Arbeitnehmer nicht zur Unterschrift gezwungen werden. Zudem darf diese Vereinbarung nicht Teil der eigentlichen Kündigung sein und muss immer mit einer Gegenleistung einhergehen.

Wie sollte man bei einer Kündigung ohne Abmahnung vorgehen?

Die wohl wichtigste Frage: Kündigung erhalten - was tun? Es lohnt sich immer, bei fristlosen Kündigungen einen kühlen Kopf zu bewahren. Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit informiert wird, damit keine Sperrzeit eintritt. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer – falls sie vermuten, unrechtmäßig gekündigt worden zu sein - unverzüglich einen Anwalt aufsuchen, der ggf. gegen die Kündigung vorgeht. Die Frist auf Erhebung einer Klage beträgt nämlich nur drei Wochen. Selbst wenn der Weg zurück zum Arbeitsplatz versperrt bleibt, in der Regel endet die Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich in Form einer Abfindung. Aufs Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte prüfen auch, ob noch Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bestehen oder noch unbezahlter Lohn aussteht.

Kündigung ohne Abmahnung: Beispiele

Fazit: Viele Arbeitnehmer lassen sich bares Geld entgehen

Arbeitgeber wissen, dass Kündigungen ohne Abmahnung in vielen Fällen unwirksam sind, trotzdem versuchen sie damit oft, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Selbst wenn eine Abfindung gewährt wird, orientiert sich diese nicht an der eigentlichen Höhe, sondern ist oft zu niedrig angesetzt. Arbeitnehmer, die ohne vorherige Abmahnung gekündigt wurden, sollten daher in jedem Fall prüfen, ob ihre Kündigung rechtmäßig war, ob ihnen eine Abfindung zusteht und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorgehen. Möglich ist das beispielsweise über den kostenlosen Abfindungsrechner der VerbraucherRitter.

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