Plötzlich den Job zu verlieren ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Es lohnt sich jedoch, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle Optionen abzuwägen. Denn Arbeitnehmer können oftmals gegen Kündigungen vorgehen und sich im besten Fall sogar entschädigen lassen.
Das Wichtigste zum Vorgehen gegen die Kündigung in Kürze:
Arbeitnehmer müssen eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht hinnehmen. Es kann sich lohnen, die Kündigung durch Arbeitsrechtsexperten prüfen zu lassen. Oft können Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagen und Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Der kostenlose Arbeitsrechts-Check zeigt innerhalb weniger Minuten, ob Arbeitnehmern möglicherweise eine Abfindung wegen Kündigung zusteht. Daneben kann der Arbeitnehmer erwirken, seinen Job zu behalten oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Das Arbeitsrecht ist komplex – deshalb sollten Arbeitnehmer sich in jedem Fall beraten lassen, um kein Geld zu verschenken, das ihnen zusteht.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann sich eine Kündigungsschutzklage bei jeder arbeitgeberseitigen Kündigung lohnen, denn das deutsche Arbeitsrecht sieht für Arbeitnehmer einen hohen Kündigungsschutz vor. Zudem sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung besonders streng – eine genaue Überprüfung lohnt sich deshalb immer.
Beispiel Corona: Wurde einem Arbeitnehmer Corona-bedingt gekündigt, ist dies in der Regel keine ausreichende Begründung für eine Kündigung. Auch eine krankheitsbedingte Kündigung von infizierten Personen lässt sich in der Regel vor Gericht nicht rechtfertigen.
Nach der Kündigung kann der Arbeitnehmer zunächst widersprechen und mit dem Arbeitgeber eine für beide Seiten akzeptable Lösung aushandeln. Wirksamer ist jedoch die Kündigungsschutzklage. Sie soll erwirken, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt. In den meisten Fällen führt die Klage aber zu einem Vergleich und einer Abfindung wegen Kündigung für den Arbeitnehmer.
Kündigung erhalten - was tun? Bei einer Kündigung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. Wer erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
Auch wenn der Schock tief sitzt und die Emotionen überkochen, müssen gekündigte Arbeitnehmer weiterhin ihren Pflichten nachkommen und zur Arbeit erscheinen, falls sie nicht freigestellt wurden.
Arbeitnehmer können gegen die Kündigung vorgehen, wenn diese unwirksam ist. So ist eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer schriftlich zugeht und begründet ist. Außerdem ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist oder die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Wie Sie gegen eine Kündigung ohne Abmahnung tun können, lesen Sie hier.
Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, können Gekündigte klagen und möglicherweise eine Abfindung erhalten. Arbeitnehmer sollten ihre Kündigung und ihre Ansprüche von Rechtsexperten prüfen lassen.
Nach der Kündigung gelten zwei wichtige Fristen: Um Sperrzeiten oder Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, müssen sich Betroffene arbeitssuchend melden. Die Frist beträgt drei Tage. Strebt der Gekündigte eine Kündigungsschutzklage an, muss er diese spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.
Folgende Unterlagen benötigen Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess:
Arbeitnehmer sollten sich von einer Kündigung nicht einschüchtern lassen. Oft beachten Arbeitgeber nicht die gesetzlichen Vorgaben. Deshalb lohnt es sich immer, einen fachkundigen Blick auf die Kündigung werfen zu lassen.
Der kostenlose Arbeitsrechts-Check der VerbraucherRitter macht es Betroffenen einfach: Sie können online prüfen, ob sich Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber voraussichtlich durchsetzen lassen. Entscheiden sie sich für eine Klage, profitieren Arbeitnehmer von der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren der Partnerkanzleien.