Einen Jobverlust müssen Arbeitnehmer nicht nur emotional verarbeiten. Auch finanziell gibt es nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber viele offene Fragen. Wem bei Kündigung eine Abfindung zusteht und wie Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen.
Mit einer Abfindung wollen Arbeitgeber sich möglichst schnell und ohne langwierige Gerichtsprozesse von Mitarbeitern trennen. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei Kündigung Abfindungen zu zahlen. Mit Hilfe von Experten können gekündigte Arbeitnehmer ihre Chancen auf eine finanzielle Entschädigung jedoch erhöhen.
Die wichtigsten Fakten zur Abfindung:
Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, können sie dafür finanziell entschädigt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht allerdings nur dann, wenn eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbart ist oder dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt wurde. Kündigt der Arbeitnehmer dagegen selbst, besteht für ihn kein Anspruch auf eine Abfindung.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung will der Arbeitgeber in der Regel verhindern, dass der Gekündigte eine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit der Abfindung sollen außerdem Nachteile ausgeglichen werden, die dem Gekündigten entstehen können.
Eine Kündigungsschutzklage kann sich bei jeder Kündigung durch den Arbeitgeber lohnen. Das gilt insbesondere bei grundlosen Kündigungen: Besteht die Vermutung, die Kündigung könnte unwirksam sein, sollten Arbeitnehmer ihre Rechte unbedingt prüfen lassen.
Auch betriebsbedingte Kündigungen können unwirksam sein. Entlässt ein Arbeitgeber beispielsweise Mitarbeiter und führt als Grund etwa die Coronakrise an, reicht das allein nicht aus.
Eine Kündigungsschutzklage zieht oft ein langes Verfahren nach sich, das viele Arbeitgeber vermeiden wollen und sich deshalb lieber „freikaufen“. Das Ergebnis: Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Kündigung unzulässig und dem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Der Arbeitgeber muss dann eine angemessene Abfindung zahlen.
Manche Arbeitgeber bieten Gekündigten einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag an, der eine Abfindung enthalten kann. Dabei sollten Arbeitnehmer bedenken, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur auslösen kann, wodurch die Bezüge bei Arbeitslosigkeit erst später bezahlt werden.
Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird individuell verhandelt. Das Kündigungsschutzgesetz sieht als Orientierung lediglich eine sogenannte Regelabfindung vor. Sie richtet sich nach:
Für jedes Jahr, in dem ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt war, sieht die Regelabfindung ein halbes Monatsgehalt vor. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren und einem aktuellen Monatsgehalt von 3.800 Euro wäre demnach eine Abfindung in Höhe von 19.000 Euro angemessen. Je nachdem wie gut die Argumentation des Arbeitnehmers oder seines Anwalts ist und je nach Einzelfall kann die Abfindung allerdings auch weit höher ausfallen.
Gut zu wissen: Seit 2006 müssen Abfindungen versteuert werden. Die Steuerlast können Arbeitnehmer mit der Fünftelregelung senken. Dabei wird die Abfindung so versteuert, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt eingegangen.
Kündigung erhalten - was tun? Ob und wie viel Anspruch bei einer Kündigung auf Abfindung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung haben gekündigte Arbeitnehmer, die den Rat eines erfahrenen Experten einholen. Dabei gilt es in der Regel, keine Zeit zu verlieren: Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einzureichen.
Eine schnelle und unverbindliche Prüfung ihrer Ansprüche erhalten Arbeitnehmer ganz einfach online – mit dem kostenlosen Arbeitsrechts-Check der VerbraucherRitter. Die erfahrenen Fachexperten, mit denen die VerbraucherRitter zusammenarbeiten, können dann fristgerecht tätig werden und erhöhen die Chancen gekündigter Arbeitnehmer auf eine gerechtfertigte Abfindung.