Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ist es aber üblich, eine Abfindung zu verhandeln oder auf Weiterbeschäftigung zu klagen. Um als Arbeitnehmer die bestmögliche Verhandlungsposition zu beziehen, gilt es erstmal fristgerecht die Kündigungsschutzklage einzureichen. Hat Ihnen der Arbeitgeber bereits ein Angebot unterbreitet, sollten Sie das unbedingt von erfahrenen Arbeitsrechts-Spezialisten prüfen lassen! Denn meist liegen diese Angebote weit unter dem, was Betroffenen eigentlich zusteht. Holen Sie sich hier schnelle Soforthilfe.
Die Auswahl unserer Partneranwälte und Partnerkanzleien erfolgt mit größter Sorgfalt und unterliegt strengen Qualitätsstandards. Unser Ziel ist es, Millionen Verbrauchern bundesweit zu ihrem Recht zu verhelfen. Deswegen achten wir bei der Wahl unserer Partner auf langjährige fachliche Expertise, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsstärke und eine hohe Erfolgsquote. Damit Sie - wie schon heute tausende Verbraucher - erfolgreich sind!