Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist meist ein Schock. Dennoch gilt es jetzt clever zu agieren, um sich mit einer finanziellen Abfindung oder der Weiterbeschäftigung abzusichern. Mit einem starken Arbeitsrechts-Experten an der Seite ist das einfach. Schließlich sind über 70% aller Kündigungen ungerechtfertigt und juristisch unzulässig. Allerdings müssen Sie schnell handeln. Denn als Beschäftigter haben Sie nur 21 Tage, um Ihre Kündigung anzufechten.
Mit unserem kostenlosen Online-Check bieten wir Ihnen schnelle Soforthilfe: Sie erfahren in wenigen Minuten, ob Ihre Kündigung unzulässig ist und wie viel Geld Ihnen ggf. als Abfindung zusteht. Sollten Sie einfordern wollen, was Ihnen zusteht, empfehlen wir Ihnen außerdem einen starken Partner, der mit langjähriger Expertise, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke das Maximale für Sie rausholt.
Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ist es aber üblich, eine Abfindung zu verhandeln oder auf Weiterbeschäftigung zu klagen. Um als Arbeitnehmer die bestmögliche Verhandlungsposition zu beziehen, gilt es erstmal fristgerecht die Kündigungsschutzklage einzureichen. Hat Ihnen der Arbeitgeber bereits ein Angebot unterbreitet, sollten Sie das unbedingt von erfahrenen Arbeitsrechts-Spezialisten prüfen lassen! Denn meist liegen diese Angebote weit unter dem, was Betroffenen eigentlich zusteht. Holen Sie sich hier schnelle Soforthilfe.
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