FAQ

VerbraucherRitter: Häufige Fragen

Sind die VerbraucherRitter eine Anwaltskanzlei?

Die VerbraucherRitter sind Experten im Bereich Verbraucherschutz – keine Anwaltskanzlei. Wir kooperieren mit verschiedenen ausgewählten Partnerkanzleien, die in ihrem Fachgebiet ausgewiesene Spezialisten sind. Gemeinsam entwickeln wir Online-Schnelltests, die es Verbrauchern ermöglichen, schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu ihren etwaige Schadensersatzansprüchen zu erhalten.

Nach einer anschließenden individuellen Fallprüfung steht es dem Verbraucher dann frei, die für seinen Fall spezialisierte Partnerkanzlei zu beauftragen.


Wo ist der Unterschied zu einer Anwaltskanzlei?

Als Verbraucherschutzexperten bieten wir Verbrauchern einen einfachen und schnellen Online-Service, jedoch keine Rechtsberatung. Sie erfolgt fallspezifisch durch unsere Partnerkanzleien, die auf Verbraucherschutzthemen spezialisiert sind und langjährige juristische Erfahrungen mitbringen.


Was passiert, wenn ich bei Ihnen meine E-Mail-Adresse eingegeben habe?

Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien bieten wir Verbrauchern wie Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren möglichen Schadensersatzansprüchen zu erhalten. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich verwendet, um Sie über Ergebnisse und Rückfragen im Rahmen Ihrer kostenlosen Schadensersatzprüfung oder anderen etwaigen Rechtsansprüche zu informieren.


Was kostet mich die Schadensersatzprüfung?

Die Prüfung Ihres Schadensersatzanspruchs ist komplett kostenlos und unverbindlich.


Wie läuft die Schadensersatzprüfung im Detail ab?

Ihre kostenlose Schadensersatzprüfung wird in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt:

  • Schnelle Soforteinschätzung Ihrer Anspruchsgrundlage durch den Online-Check
  • Schnelle Klärung einzelner Detailinformationen, falls erforderlich
  • Vorläufige Ersteinschätzung Ihrer voraussichtlichen Entschädigungssumme im Rahmen des Diesel-Checks
  • Kostenfreie Einzelfallbewertung durch die Experten unserer Partnerkanzleien: Abschließende technische Prüfung Ihrer Kfz-Dokumente und juristische Bestätigung Ihrer Entschädigungsforderung (in Euro)

Der komplette Prozess der Schadensersatzprüfung ist für Sie zu 100% kostenlos und unverbindlich.


Wie geht es nach der Schadensersatzprüfung weiter?

Nach der unverbindlichen und kostenlosen Schadensersatzprüfung können Sie anhand der Ersteinschätzung entscheiden, ob Sie Ihre Entschädigungssumme gemeinsam mit einer unserer erfahrenen Partnerkanzleien geltend machen möchten. Im Falle einer Beauftragung sorgen dann erfahrene Experten für Ihr Recht. Dabei birgt das Vorgehen für Sie 100% Chance bei 0% Risiko.

Denn aktiv wird die Kanzlei erst, wenn Ihre Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt hat. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist eine Abrechnung über einen Prozesskostenfinanzierer möglich. Nur im Erfolgsfall wird gegebenenfalls ein Honorar fällig – d.h. wenn Sie Ihre Entschädigung/Auszahlung erhalten.


Was sind mögliche Schadensersatzansprüche?

Chancen und Umfang Ihrer etwaigen Schadensersatzansprüche müssen immer im Einzelfall durch unsere spezialisierten Partnerkanzleien geprüft werden. Im Abgasskandal fordern sie für ihre Mandanten Auszahlungen, die deutlich über dem Marktwert des Autos liegen. Wie hoch Ihr Schadensersatz ausfällt, kann erst nach detaillierter Prüfung Ihrer Ansprüche ermittelt werden.


Gab es bereits erfolgreiche Urteile über die Partnerkanzleien der VerbraucherRitter?

Die Partnerkanzleien der VerbraucherRitter reichen jeden Monat mehrere Tausend Klagen für geschädigte Verbraucher ein. Fast jeder Verbraucher erhält am Ende des Verfahrens eine lukrative Entschädigung – ob durch einen Vergleich oder ein Gerichtsurteil. Eine Auswahl dieser Ergebnisse finden Sie hier: Erfolgsurteile.


Fragen zu einem möglichen juristischen Vorgehen

Wer vertritt mich bei einer möglichen Forderung?

Um Ihre Ansprüche im Abgasskandal ideal durchsetzen zu können, arbeiten wir mit mehreren erfahrenen Partnerkanzleien zusammen. Jede Partnerkanzlei ist spezialisiert auf Forderungen von Dieselfahrern und wurde von uns mit Sorgfalt ausgewählt. Nach der ersten Einschätzung Ihrer Anspruchsgrundlage wird die genau für Ihren Fall passende Partnerkanzlei ausgewählt.


Wie würde sich ein juristisches Verfahren gestalten?

Sollten Sie sich entscheiden, mit einer unserer Partnerkanzleien weitere juristische Schritte zu gehen, wird zunächst ein außergerichtliches Verfahren eingeleitet. Autohersteller bieten hier oftmals hohe Entschädigungssummen an, um wegweisende, verbraucherfreundliche Urteile zu vermeiden. Sollte dieses außergerichtliche Verfahren jedoch kein zufriedenstellendes Ergebnis für Sie liefern, fordern die Anwälte Ihre Entschädigung gerichtlich für Sie ein.


Welche Chancen habe ich mit einer Klage?

Schätzungen zufolge haben bereits Hunderttausende betroffene Dieselfahrer juristische Verfahren eingeleitet, davon viele Tausend über unsere Partnerkanzleien. Gleichzeitig ist die Ausgangssituation für geschädigte Verbraucher aktuell besonders verbraucherfreundlich. Sollte in Ihrem Fall also eine Anspruchsgrundlage gegeben sein, bedeutet das: Chancen ohne Risiko.


Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meine Ansprüche geltend mache?

Für Sie besteht keinerlei Risiko.

Abgerechnet wird direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung (ggf. abzgl. des Selbstbehalts) oder – falls Sie nicht rechtschutzversichert sind – über einen Prozesskostenfinanzierer, der nach initialer Prüfung sichere Fälle finanziert. Nur im Erfolgsfall wird ein Erfolgshonorar fällig, das heißt, wenn Ihnen eine Entschädigung zugesprochen bzw. die Schadensersatzzahlung an Sie überwiesen wird. Die Höhe bemisst sich an Ihrer individuellen Fallkonstellation.


Muss ich beim Gerichtstermin persönlich erscheinen?

Diese Frage wird Ihnen die für Sie zuständige Partnerkanzlei jeweils fallbezogen beantworten. Eine allgemeingültige Aussage kann zu dieser Frage nicht getroffen werden.


Wie lange wird es dauern, bis ich Schadensersatz erhalte?

Die Dauer des Verfahrens ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Reaktionsgeschwindigkeit Ihres Autoherstellers, dem Gerichtsstandort und vielen mehr. Daher kann es ggf. schon nach wenigen Wochen oder nach einigen Monaten zu einer Entschädigungszahlung kommen.


Ich habe von einer Verjährungsfrist gelesen. Bin ich davon betroffen?

Die Verjährungsfrist wird grundsätzlich für jeden Einzelfall von unseren Partnerkanzleien geprüft.

Selbst wenn in einigen Fällen eine Verjährung eintreten sollte, gibt es Experten zufolge noch Millionen Dieselfahrer, deren Entschädigungsansprüche nicht verjährt sind. Mithilfe des kostenlosen Diesel-Checks auf www.verbraucherritter.de erhalten Sie eine schnelle Soforteinschätzung zu Ihrer Ausgangslage. Sollte die vorläufige Ersteinschätzung ergeben, dass Sie Anspruch haben, können Sie dann kostenlos Ihre mögliche Entschädigungszahlung berechnen. In einem letzten Schritt erfolgt dann die individuelle Einzelprüfung anhand Ihrer Kfz-Dokumente. Diese Analyse durch technische und juristische Experten bestätigt dann die vorläufige Ersteinschätzung zu Höhe und Umfang Ihrer etwaigen Entschädigungsansprüche.


Ihr Anspruch im Abgasskandal

Woher weiß ich, ob ich vom Abgasskandal betroffen bin?

Mit dem kostenlosen Diesel-Check erhalten Sie einfach und schnell eine Ersteinschätzung dazu, ob Sie vom Abgasskandal betroffen und wie hoch Ihre etwaigen Chancen auf Schadensersatz sind. Der unverbindliche Online-Test, den wir gemeinsam mit den erfahrenen Experten unserer Partnerkanzleien entwickelt haben, ermittelt im ersten Schritt Ihre mögliche Anspruchsgrundlage. Sie erhalten das vorläufige Ergebnis schon nach wenigen Klicks.

Je nach Anspruchsgrundlage können für eine tiefergehende Bewertung weitere Detailinformationen über Ihr Fahrzeug erforderlich sein, um Ihre Entschädigungsoptionen zu konkretisieren. Sie erhalten dann ein Ergebnis, das durch die individuelle Prüfung Ihrer Kfz-Dokumente durch eine unserer Partnerkanzleien abschließend bestätigt wird. Diese gesamte Prüfung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenlos und unverbindlich.


Warum sollte ich meinen Anspruch im Abgasskandal geltend machen?

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, das in vielen Fällen nicht den Angaben in der Produktbeschreibung entspricht, so etwa bei den Emissionswerten. Die finanziellen Folgen der Abgasmanipulation tragen jedoch Sie als Fahrzeughalter: Durch den drastischen Wertverlust von Dieselfahrzeugen ist Ihnen ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Dieselautos sind nahezu unverkäuflich und liegen bis zu 50 Prozent unter Schwackewert. Ein weiterer Wertverfall durch neue Fahrverbote und immer neue Manipulationsvorwürfe ist zu erwarten.

Mit einer individuellen Schadensersatzforderung können Sie diesem finanziellen Schaden entgehen – ganz ohne Risiko.


Warum lohnt sich aktuell eine Schadensersatzforderung?

Zwar gab es inzwischen, ähnlich wie in den USA, auch hierzulande einen erfolgreichen Vergleich zwischen einem deutschen Autokonzern und betroffenen Dieselfahrern – allerdings nach Auffassung von Experten deutlich zu spät und mit viel zu geringen, inakzeptablen Entschädigungssummen. Daher ist eine individuelle Entschädigungsforderung nach wie vor der beste und schnellste Weg zu einer hohen Schadensersatzzahlung.

Für Dieselfahrer lohnt es sich jetzt aktiv zu werden, denn die Ausgangssituation ist aktuell besonders verbraucherfreundlich:

  • Wegweisende Grundsatzurteile, wie zum Beispiel vom Europäischen Gerichtshof, erhöhen die Erfolgsaussichten von Millionen Dieselfahrern in ganz Europa.
  • Es gibt neue, klare Hinweise auf weitere Manipulation von Seiten der Autohersteller - so etwa beim neuen und vermeintlich sauberen VW-Motor EA288. Ermittlungen gegen andere Hersteller, wie Mercedes, BMW und VW-Tochtergesellschaften, wie Audi, SEAT, Skoda und Porsche,  laufen weiterhin.
  • Sowohl mit als auch ohne einem verpflichtenden Software-Update sprechen deutsche Gerichte Dieselfahrern hohe Entschädigungszahlungen zu.
  • Die Zahl der Rückrufe für Modelle aller bekannten Marken reißt nicht ab. Experten rechnen damit, dass in den kommenden Monaten deutlich mehr Dieselfahrer von Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund von zu hohen Emissionswerten betroffen sein werden. Auch Verbraucher, die bisher noch keinen Rückruf erhalten haben, können gegebenenfalls eine hohe Entschädigungszahlung erhalten. Experten raten deshalb unabhängig von Rückrufen und Software-Update jedem Dieselfahrer zu einer individuellen Prüfung der Ansprüche auf Entschädigung.

Welche wegweisenden Urteile unterstützen mich als Dieselfahrer bei meiner Schadensersatzforderung?

Seit Beginn des Abgasskandals 2015 sind zahlreiche wegweisende Urteile ergangen, die die Autohersteller zu Entschädigungszahlungen bis zu 80.000 Euro an die geschädigten Verbraucher verurteilten. Die verbraucherfreundliche Rechtslage stützt sich auf Urteile und Hinweisbeschlüsse aller Instanzen:

Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Im Dezember 2020 urteilte der EuGH, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Damit erhöhen sich aller Voraussicht nach die Erfolgsaussichten von Millionen Dieselfahrern in ganz Europa.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Im Mai 2020 bestätigt der BGH die Verurteilung eines Autokonzerns auf Entschädigungszahlung: Der Konzern muss einem Dieselfahrer für sein Fahrzeug Schadensersatz zahlen, der nachweislich mit einem "Schummelmotor" ausgestattet war. Mit diesem lang erwarteten Grundsatzurteil erhalten Millionen Verbraucher endlich Rechtssicherheit im Abgasskandal.

Auch zahlreiche Oberlandesgerichte und Landgerichte haben bereits Autohersteller zur Zahlung von hohen Entschädigungssummen verurteilt. Ein paar Beispiele aus den letzten Monaten:

VW:

Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg: Das OLG Naumburg spricht im April 2021 einem Käufer eines VW-Fahrzeugs mit dem bisher vermeintlich sauberem Nachfolgemotor EA288 Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 € gegen Übergabe des Fahrzeugs zu. Dies ist das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen VW im Abgasskandal um den EA288 Motor, welches auch mündlich verhandelt worden ist. (Az. 8 U 68/20;  09.04.021)

Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart: Im März 2021 spricht das OLG Stuttgart dem Besitzer eines VW Polo Restschadensersatz nach BGB §852 von 14.958, 92 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu – trotz eingetretener Verjährung. (Az. 10 U339 / 20 ; 09.03.2021)

Entscheidung des Oberlandesgericht Köln: Im Februar 2021 spricht das OLG Köln in einem Versäumnisurteil dem Käufer eines VW-Fahrzeugs mit dem bisher vermeintlich sauberen Folgemotor EA288 Schadenersatz in der Höhe von 20.885,72 Euro zu. (Az. 19 U 151/20; 19.02.2021)

Entscheidung des Oberlandesgericht Braunschweig: Im September 2020 spricht das OLG Braunschweig einem Käufer eines VW Passats Schadensersatz zu. (Az. 7 U 337/18; 30.09.2020)

Audi:

Entscheidung des Oberlandesgericht München: Im April 2021 spricht das OLG München dem Besitzer eines Audi A4 Avant Schadenersatz von knapp 20.000 Euro zu – und dies, obwohl der BGH in einem ähnlichen Fall das Urteil aufhob. Das deutet darauf hin, dass Audi doch für die von VW hergestellten Motoren in Haftung genommen werden kann. (Az. 5 U 6625/20; 20.04.2021)

Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Im Februar 2021 spricht das OLG Frankfurt gleich mehreren Haltern von Audi QS5 Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung zu. (4 U 257/19; 2-13 O 86/19; 4 U 274/19; 24.02.21)

Entscheidung des Oberlandesgericht München: Im November 2020 spricht das OLG München gleich in acht Fällen Käufern von Audi-Modellen mit dem Dieselmotor des Typs EA189 Schadenersatz zu. (Az. 21 U 3457/19 u.a.; 30.11.2020)

Mercedes:

Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg: Im September 2020 spricht das OLG Naumburg dem Besitzer eines gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic 25.000 Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. (Az. 8 U 8/20; 18.09.2020)

Entscheidung des Landgerichts Stuttgart: Im Dezember 2020 spricht das LG Stuttgart gleich in zwei Fällen Käufern eines Mercedes-Benz GLE 250d 4Matic und eines Mercedes-Benz V 250 BlueTEC 4Matic Schadensersatz zu. Die Käufer erhalten den jeweiligen Kaufpreis gegen Rückgabe der Fahrzeuge von der Daimler AG erstattet. (Az. 20 O 267/20 und 20 O 271/20; Datum: 17.12.2020)


Ich habe an der Rückrufaktion teilgenommen und ein Software-Update erhalten. Habe ich dennoch Anspruch auf Schadensersatz?

Juristen in ganz Deutschland – ebenso wie unsere Partnerkanzleien sind sich einig: Sollte Ihr Fahrzeug mit einem „Schummelmotor“ ausgestattet sein, haben Sie trotz Rückrufaktion und Software-Update Anspruch auf Schadensersatz. Inzwischen gibt es sogar klare Hinweise darauf, dass mit dem verpflichtenden Software-Update eine weitere Abschalteinrichtung installiert wurde.

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2020 (Az.: 20 U 288/19) gibt es bereits das erste wegweisende Urteil, das einem Dieselfahrer nach dem Software-Update Schadensersatz zuspricht. Die Begründung: Das Software-Update habe nicht dazu geführt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Ich habe mein Fahrzeug gebraucht gekauft, habe ich trotzdem Anspruch auf Schadensersatz?

Unsere Partnerkanzleien sind überzeugt, dass Sie auch als Gebrauchtwagenkäufer Anspruch auf Schadensersatz haben. Denn auch gebrauchte Diesel leiden unter den dramatischen Wertverlusten. Und Sie als Käufer müssen einen finanziellen Schaden tragen, den sie selbst nicht verursacht haben.


Ich habe mein Fahrzeug bereits verkauft, kann ich trotzdem Schadensersatz fordern?

Ja, auch dann können Sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen.


Kann ich jetzt Schadensersatz fordern und während des laufenden Verfahrens mein Fahrzeug verkaufen?

Sollten Sie sich entschließen, Ihre Schadensersatzansprüche mit einer unserer Partnerkanzleien geltend zu machen, können Sie Ihr Fahrzeug immer noch verkaufen und Schadensersatz erhalten. Die individuellen Rahmenbedingungen sollten Sie dann mit dem für Sie zuständigen Anwalt besprechen.


Hintergründe zum Abgasskandal

Sind alle Hersteller vom Abgasskandal betroffen?

Zahlreiche Prüfberichte, Gutachten und Untersuchungen zeigen, dass kaum ein Autohersteller mit seinen Diesel-Pkws die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Sie sind also auch von Wertverlust und einem erheblichen Kostenrisiko betroffen, wenn es aktuell noch kein Verfahren gegen den Hersteller Ihres Autos gibt. Bereits heute haben Sie einen finanziellen Schaden erlitten - ohne eigenes Verschulden.

Unabhängig davon, welche Automarke Sie fahren, sollten Sie Ihre individuellen Entschädigungsoptionen prüfen lassen. Mit unserem Schnelltest auf unserer Startseite geht das in weniger als 3 Minuten.


Wieso ist das Software-Update keine Lösung?

Nach Bekanntwerden des Abgasskandals und der damit einhergehenden Manipulationen, verpflichteten viele Autohersteller Dieselfahrer zu einem sogenannten Software-Update. Damit sollten die Abschalteinrichtungen und zu hohen Emissionswerte behoben werden. In vielen Fällen brachte dieses Software-Update allerdings nicht den erwünschten Erfolg – im Gegenteil. Viele Mandanten unserer Partnerkanzleien berichten von Problemen, die sie nach dem Software-Update bemerkten, wie etwa einen erhöhten Spritverbrauch oder erhöhte Geruchsbildung.

Das Oberlandesgericht Köln hat im Dezember 2020 auch bereits den VW Konzern zur Zahlung von Schadensersatz nach Aufspielen des Software-Updates verurteilt: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Fahrzeug trotz Software-Update nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Zudem mehren sich die Hinweise, dass mit dem Software-Update möglicherweise bereits eine weitere unerwünschte Motorenmanipulation vorgenommen wurde.

Auch Dieselfahrer, die bereits das Software-Update aufspielen haben lassen, sollten deshalb dringend ihre Ansprüche über den kostenlosen Diesel-Check prüfen.


Datenschutz

Was geschieht mit meinen Daten, wenn ich sie bei den VerbraucherRittern hinterlasse?

In Deutschland gibt es klare Bestimmungen den Datenschutz betreffend. Als Verbraucherschutzexperten gehört es darüber hinaus zu unserem Selbstverständnis, Ihre Daten zu schützen und sie ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags zu nutzen. Weitere Details können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen: https://www.verbraucherritter.de/datenschutz