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IHR ANSPRUCH. IHRE ENTSCHÄDIGUNG.

IHR DIESEL-CHECK

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Sind Sie betroffen?
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Wie viel Schadensersatz steht Ihnen zu?
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Auch nach Update. 
Für Gebrauchte. Und Verkaufte.
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Kostenlos. Unverbindlich.

WURDEN SIE GESCHÄDIGT?
DAS KÖNNEN SIE JETZT TUN.

Schnell, einfach und unverbindlich.
Diesel-Check 2022

DER SCHNELLE ONLINE-CHECK FÜR DIESELFAHRER.
ÜBER 95% EMPFEHLEN UNSEREN SERVICE.

– Karin Richter* (32), Erfurt
Diesel-Check 2022

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL.
SO POSITIV BEWERTEN UNS VERBRAUCHER:

Diesel-Check 2022

AKTUELLE ERFOLGE UNSERER PARTNERKANZLEIEN
BEISPIELE AUS TAUSENDEN ERFOLGREICHEN FÄLLEN

LG Hannover

Der VW-Konzern wird im Fall eines SQ5 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 31.034 EUR
LG Oldenburg

Der Daimler-Konzern wird im Fall eines GLE 350 d 4MATIC in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 60.551 EUR
LG Trier:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 33.480 EUR
LG Osnabrück:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Sharan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 36.044 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 37.622 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines SEAT Altea 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 22.532 EUR
Über 5.000 bearbeitete Fälle pro Monat
Über 97% unserer Nutzer sind mit unserer Servicequalität mehr als zufrieden.
Kompetenz und Erfahrung aus tausenden Verfahren und Klagen mit unseren Partnerkanzleien
Diesel-Check 2022

EINFACH. AUSGEZEICHNET.

Die Serviceleistungen der VerbraucherRitter sind sehr gut, sagen 90 Prozent unserer Kunden. Rund 95 Prozent empfehlen die VerbraucherRitter weiter.
Kundenumfrage (08/2018) durch das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung
„Besonders überzeugt hat uns … die einfache, unverbindliche und kostenfreie Bewertung möglicher Schadensersatz-Ansprüche im Abgasskandal.“

ihre möglichkeiten
ohne risiko. ohne bürokratie.

Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises
Rückgabe gegen Neuwagen
Schadensersatzzahlung für Ihren Wertverlust

SO GEHT’S

Ihre Chancen auf Schadensersatz

Wir kümmern uns.
Einfach. Schnell.

Auf Basis dieser Ersteinschätzung und der Sachlage Ihres individuellen Falls, empfehlen wir Ihnen gerne eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien. Sollte es dann zu einer Mandatsbeziehung kommen, übernehmen renommierte Anwälte sämtliche Formalitäten, Schriftverkehr und Verhandlungen für Sie.

Wir holen das Beste für Sie raus.

Unsere Partnerkanzleien sind in ihrem jeweiligen Fachgebiet ausgewiesene Experten. Sollte es zu einer Mandantenbeziehung mit Ihnen kommen, prüfen sie Ihren Fall individuell und streben zunächst eine außergerichtliche Einigung an. Sollte diese nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, ziehen sie vor Gericht und klagen Ihr Recht ein!

100% ohne risiko.

Für Sie bestünde im Fall eines juristischen Vorgehens kaum ein Risiko. Abgerechnet wird direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder – falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind – ggf. über einen Prozesskostenfinanzierer.

Es fällt lediglich eine Servicepauschale an, die sich an Ihrer individuellen Fallkonstellation bemisst. Und sie wird nur fällig, wenn eine Entschädigungszahlung für Sie erwirkt ist und Sie Ihr Geld erhalten.

VERBRAUCHERSCHUTZ NEU GEDACHT.
DIGITAL. EINFACH. RISIKOLOS.

Millionen Dieselfahrer in Deutschland sind – wie Sie – vom Abgasskandal betroffen. Fahrverbote und ein anhaltender Wertverlust sorgen dafür, dass Sie als Verbraucher unverschuldet einen finanziellen Schaden erleiden. Über 500.000 Dieselfahrer haben bereits erfolgreich eine Entschädigungszahlung eingefordert – auch über unsere Partnerkanzleien. Zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland positionieren sich auf Seiten der Verbraucher und sprechen Dieselfahrern Schadensersatz zu.

Nun erging am 17.12.2020 das lang erwartete und wegweisende Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs: Die millionenfach verwendeten Abschalteinrichtungen bei Autoherstellern wie Volkswagen, Audi, Mercedes, Opel und vielen mehr werden grundsätzlich als unzulässig eingestuft. Damit ergibt sich für Sie wie für Millionen Dieselfahrer europaweit eine völlig neue, besonders erfolgsversprechende Ausgangssituation.

Unsere Motivation ist, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir bieten Ihnen einen neuen, innovativen Service: Mit unserem Diesel-Check, den wir gemeinsam mit unseren Partnerjuristen entwickelt haben, bewerten wir kostenlos Ihre Schadensersatzansprüche. Wenn Sie Anspruch haben, empfehlen wir Ihnen im Anschluss gerne eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien, die ausgewiesene Experten auf ihrem Fachgebiet sind und Ihren Fall noch einmal individuell prüfen. Sollten Sie sich dann entschließen, Ihren Schadensersatz gerichtlich einzufordern, übernehmen unsere Partneranwälte alles für Sie – vom Schriftverkehr, über die Verhandlungen bis hin zur Klage vor Gericht.

Ihr Steffen Matz
Gründer der VerbraucherRitter

TAUSENDE ERFOLGSFÄLLE UND SPEKTAKULÄRE URTEILE.
35.000 € ENTSCHÄDIGUNG.

„Das Urteil in erster Instanz hat mich absolut überwältigt! 35.000 Euro für meinen Diesel – sogar nach einem Unfallschaden."

– Dieter Schäfer* (70), Osnabrück
Diesel-Check 2022