Der neue Bußgeldkatalog steht fest: Nachdem die Fassung im Jahr 2020 wegen eines Formfehlers überarbeitet werden musste, konnten sich Bund und Länder nun einigen. Die Strafen der neuen Version sollen ab diesem Jahr in Kraft treten. Dieser Artikel erklärt, was dies für Autofahrer bedeutet und welche Alternativen es im Straffall gibt.
Verschärfte Regeln und höhere Bußgelder – das wurde im Rahmen des neuen Bußgeldkatalogs beschlossen. Dieses Dokument zeigt Strafen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln in Deutschland auf. Im Bereich Autofahren betrifft das unter anderem das Thema Geschwindigkeit. Denn deutsche Autofahrer sind mit beheimateten Marken wie BMW, Audi und Volkswagen gerne schnell unterwegs. Werden beispielsweise schlechte Straßen- und Sichtverhältnisse missachtet und die Geschwindigkeit hierfür nicht angepasst, müssen Schnellfahrer 100 Euro Strafe zahlen und einen Punkt in Flensburg kassieren. Alle Punkte, die Autofahrer gesammelt haben, wurden in das neue System übertragen.
Doch in der neuen Regelung droht der Führerscheinentzug nun schon bei maximal acht Punkten, statt zuvor bei maximal 18. Für Verkehrssünden konnten bis zu sieben Punkte Strafe verhängt werden – heute drohen, in besonders schweren Fällen, maximal drei.
Für Autofahrer, die vermuten zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten zu haben, lohnt sich deshalb eine kostenlose Überprüfung des Bescheids noch mehr als zuvor. Denn eine Vielzahl der Bußgeldbescheide in Deutschland sind ungültig und können somit angefochten werden.
Nicht nur, wer die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch bei diesen Ordnungswidrigkeiten gibt es durch den neuen Bußgeldkatalog Veränderungen für Autofahrer:
Ob zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn, illegale Überholvorgänge oder falsches Parken – es gibt eine Reihe von Verkehrsverstößen, die in Deutschland besonders häufig auftauchen. Hier die Top drei:
Mal schnell ohne Parkticket einkaufen gehen? Die meisten Bußgelder wurden durch falsches Halten oder Parken kassiert. Zwar sind die Strafgelder mit 10 bis 55 Euro relativ niedrig, jedoch gilt hier: „Die Masse macht’s“.
Rund drei Millionen Verstöße jährlich gibt es in dieser Kategorie. In die Statistik gehen dabei allerdings nur die schwerwiegenden Fälle ein, bei denen Punkte oder Fahrverbote verhängt wurden. Das heißt: Die tatsächliche Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt noch deutlich höher.
100 Euro für einen einfachen Vorfahrtverstoß und ein Punkt in Flensburg: Dieser Verstoß passiert ebenfalls auffällig oft.
Über ein Bußgeld ärgert sich jeder Autofahrer- doch noch größer wird der Ärger, wenn man vermutet zu Unrecht zur Kasse gebeten zu werden. Die gute Nachricht für Autofahrer: Oftmals kann der Bußgeldbescheid angefochten werden. Denn tatsächlich können Bußgeldbescheide fehlerhaft sein. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Messgeräte nicht korrekt aufgebaut wurden und somit ein Messfehler vorliegt. Ein nicht eindeutig erkennbares Blitzerfoto oder Fahrzeugverwechslungen können ebenso Gründe sein – genauso wie formale Fehler, etwa die falsche Angabe des Ortes.
Für Betroffene ist es allerdings nicht einfach, solche Fehler zu identifizieren. Anwälte dagegen haben die Berechtigung, in die Akten der Behörde zu sehen. Ein kostenloser Online-Bußgeld-Check kann helfen, wenn ein Führerscheinentzug, Bußgeld oder Punkte in Flensburg drohen. Auf unkompliziertem Wege können Betroffene herausfinden, ob sich ein Einspruch lohnt – denn dann kann das Verfahren gegebenenfalls eingestellt werden. Einfach, kostenlos und unverbindlich ist ein solcher Check beispielsweise über www.verbraucherritter.de möglich.