Autobanken haben über Jahre ihre Kunde nicht ausreichend über die Widerrufsmöglichkeiten informiert. Nicht nur eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unterstützt Verbraucher inzwischen beim Autokredit Widerruf – Urteile zahlreicher deutscher Gerichte haben ebenfalls gezeigt: In vielen Fällen, bietet sich Autobesitzern die Möglichkeit für einen lukrativen Ausweg aus dem Autokredit! Einen Überblick über die Urteile und Informationen zum Widerruf der Autofinanzierung finden Sie hier!
Viele Jahre lang war es in Kredit- und Leasingverträgen üblich, in den Bedingungen auf weitere Vorschriften und Gesetze zu verweisen, die wiederum auf weitere Vorschriften verweisen. Diesen sogenannten „Kaskadenverweisen“ schob der Europäische Gerichtshof im März 2020 einen Riegel vor, indem er entschied, dass bei unzureichenden Widerrufsinformationen, die 14-tätige Widerrufsfrist nie begonnen hat – und damit eine Rückabwicklung auch Jahre später möglich ist.
Zudem nutzen viele Autobanken ihre eigenen Widerrufsformulare, die oft fehlerhaft waren. So enthielten diese Formulare Klauseln zu Restschuldversicherungen, die aber gar nicht abgeschlossen wurden.
Nur wenn Banken und Sparkassen das gesetzliche Muster verwendet haben, lief die Widerrufsfrist jedoch wie vom Gesetzgeber vorgesehen nach zwei Wochen ab. Es lohnt sich deshalb für Verbraucher, kostenlos und einfach zu testen, ob eine Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags möglich und sinnvoll ist.
Viele Gerichtsurteile, eine Aussage: Für Verbraucher müssen die Widerrufsbelehrungen leicht verständlich und lesbar sein. So urteilte das Landgericht Stuttgart (22.03. 2018, Az. 14 O 340/17), dass die Schrift im Vertrag so klein gehalten war, dass es einem normalen Darlehensnehmer nicht möglich war, diesen noch flüssig zu lesen. Die 14-tägige Widerrufsfrist war hinfällig; der Vertrag noch viele Jahre nach Abschluss widerrufbar. Der Klägerin wurden 17.232,76 Euro zugesprochen und der Vertrag beendet. Auch die Landgerichte München (09.02.2018, Az. 29 O 14138/17), Ellwangen (25.01.2018, Az. 4 O 232/17), Berlin (05.12.2017, Az. 4 O45/17) und Arnsberg (17.11.2017, Az. 2 O 45/17) urteilten ähnlich.
Nachdem der Bundesgerichtshof im November 2019 diesen Schlupflöchern einen Riegel vorschob (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) und sich auf die Seite der Autobanken schlug, urteilte der Europäische Gerichtshof im Sinne der Verbraucher (26.03.2020, Az. C-66/19). Die „Kaskadenverweise“ machen es dem Verbraucher schwer, den Start der Widerrufsfrist zu berechnen. Es kippte damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016.
Besonders für Kunden, die sich ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft haben, kann der Widerruf des Autokredits deshalb interessant sein. Denn durch die Fehler in den Widerrufsbedingungen lassen sich auch diese Verträge kündigen. Das Landgericht Stuttgart urteilte etwa, dass keine hinreichende Belehrung stattgefunden hat (Az. 14 O 340/17).
Je mehr eine Sache vor Rückgabe genutzt wird, desto geringer fällt sein Wert aus. Das ist bei Autos nicht anders. Darlehensnehmer müssen deshalb eine Nutzungsentschädigung in Kauf nehmen, wenn sie das Auto zurückgeben, sie kriegen also nicht den gesamten Kaufpreis wieder.
Allerdings sind die Urteile hier nicht eindeutig. Dank eines Urteils des Landgerichts Hamburg erhielt ein Hyundai-Kunde den kompletten Kaufpreis zurück – eine Nutzungsentschädigung musste nicht gezahlt werden (Az. 330 O 145/18). Ähnlich urteilten das Landgericht Ravensburg (Az. 2 O 256/17), Berlin (Az. 4 O 20/18) und Heilbronn (Az. Bi 6 O 3/19).
Eine Klägerin vor dem Bundesgerichtshof hatte nicht so viel Erfolg. Sie musste sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen (VI ZR 2528/19). Das Gericht stellte jedoch eine vorsätzliche, sittenwidrige Täuschung des Herstellers fest. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte, dass eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen werden kann (28.11.2019, Az. 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).
Jeder Autokäufer, der zur Finanzierung des Fahrzeugs einen Kredit aufgenommen hat und aufgrund des Abgasskandals oder privaten Veränderungen sein Fahrzeug zurückgeben möchte, sollte die Verträge, sofern sie ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, genauestens überprüfen. Einfach und kostenlos ist das z.B. über den Online-Check der VerbraucherRitter möglich. Verbraucher erhalten so eine schnelle Ersteinschätzung dazu, ob der eigene Finanzierungsvertrag möglicherweise unzulässige oder unzureichende Widerrufsbelehrungen enthält und gegebenenfalls eine Rückabwicklung mit Hilfe des Autokredit Widerrufsjokers möglich ist. Auch zu sinnvollen nächsten Schritten, um ohne Verlust aus dem Autokredit auszusteigen, erhalten Verbraucher im Anschluss weitere Informationen.