Nicht nur Automarken wie Mercedes oder VW sind vom Abgasskandal betroffen, auch die Marke Audi hat manipulierte Fahrzeuge verkauft. Bereits im November 2015 musste Audi, Marke des VW Konzerns, einen Rückruf von rund 80.000 Autos anordnen. Seitdem folgten zahlreiche weitere. Die finanziellen Folgen tragen dabei die betroffenen Verbraucher. Anwälte empfehlen Betroffenen deshalb: Klagen gegen Audi wegen des Abgasskandals können sich lohnen! Denn die Rechtslage für Betroffene ist aktuell verbraucherfreundlich. Was außerdem zu beachten ist, erfahren Dieselfahrer in diesem Artikel.
Unter den Rückrufcodes 23Q7 sowie 23X6 etc. wurden bereits zahlreiche Rückrufaktionen für Audi-Fahrzeuge gestartet. Hier eine Auflistung der betroffenen Audi-Modelle, der Euronorm 4, 5 und 6 sowie der Motoren-Modelle EA 189, EA 288 sowie EA 897:
Bei den betroffenen Motoren handelt es sich – soweit bislang bekannt - um 1.2, 1.4, 1.6, 2.0, 3.0 und 4.2 Liter-Modelle. Ob das eigene Fahrzeug möglicherweise betroffen ist, lässt sich auch einfach und schnell über den kostenlosen Online-Check der VerbraucherRitter prüfen.
Ein schnelles Handeln, kann sich für die meisten Dieselfahrer lohnen, denn bei der Berechnung der möglichen Schadensersatzsumme werden bereits gefahrene Kilometer angerechnet. So mindert sich die potenzielle Auszahlungssumme deutlich.
Doch nicht nur deswegen raten Experten Verbrauchern, möglichst schnell aktiv zu werden: Dieselfahrer erhalten auch durch die aktuell besonders verbraucherfreundliche Ausgangslage Rückenwind, wie zum Beispiel folgende Urteile im Audi Abgasskandal zeigen:
Wer vermutet, dass das eigene Fahrzeug möglicherweise zu den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal zählt, sollte dazu zunächst eine Experteneinschätzung einholen. Unkompliziert möglich ist das inzwischen auch über digitale Plattformen: Mit dem kostenlosen und einfachen Online-Check der VerbraucherRitter erhalten Dieselfahrer beispielsweise in wenigen Minuten eine Ersteinschätzung dazu, ob in ihrem Fall voraussichtlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Dazu werden erste Daten zum Fahrzeug erfasst, die genaueren Aufschluss darüber geben, ob womöglich Abgasmanipulationen verwendet wurden. Danach können Verbraucher ihr Recht mit einer der kompetenten Partnerkanzleien der VerbraucherRitter ohne Risiko einfordern – denn bevor die Experten tätig werden, wird die Übernahme eines möglichen Prozesskostenrisikos durch die Rechtsschutzversicherung abgeklärt. Sollte keine Versicherung vorhanden sein, ist in vielen aussichtsreichen Fällen die Finanzierung durch Prozesskostenfinanzierer möglich.