Seit 2015 ist der Abgasskandal jedem Autofahrer ein Begriff. War anfangs nur bekannt, dass VW-Modelle von den Abgasmanipulationen betroffen sind, gerieten schnell auch Audi-Fahrzeuge ins Visier der Ermittler. Mittlerweile ist klar: Auch zahlreiche Audi-Fahrzeuge verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen und stoßen mehr Stickoxide aus, als im Straßenverkehr erlaubt sind. Zahlreiche Gerichte haben deshalb bereits geurteilt: Dieselfahrern steht in vielen Fällen eine Entschädigung im Audi Abgasskandal zu. Welche Modelle betroffen sind und wie sie möglicherweise Schadensersatz einfordern können, erfahren Verbraucher in dieser Übersicht.
Als im September 2015 der Abgasskandal durch die amerikanische Umweltbehörde aufgedeckt wird, ist Audi zunächst indirekt betroffen – in den Fahrzeugen werden die von VW produzierten EA189 Motoren eingesetzt, die im Abgasskandal im Fokus stehen. Doch schnell zeigt sich, dass Audi auch selbst aktiv Abschalteinrichtungen eingebaut hat.
Bislang ist bekannt, dass unter den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal folgende Motorenmodelle von Audi betroffen sind:
Aufgrund von ständig neuen Ermittlungen, Rückrufen und Klagen gegen Audi im Abgasskandal, ist es für Verbraucher oft schwierig zu erkennen, ob auch ihr Fahrzeug möglicherweise über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und sie damit voraussichtlich Anspruch auf Schadensersatz haben.
Für alle, die sich schnell einen ersten Überblick dazu verschaffen möchten, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, empfiehlt sich deshalb der kostenlose und unverbindliche Online-Check auf www.verbraucherritter.de.
Audi-Fahrern, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, droht oftmals ein hoher finanzieller Schaden durch Fahrverbote und einen niedrigeren Wiederverkaufswert. Doch zahlreiche positive Urteile zeigen: Betroffene Verbraucher haben in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Denn sie haben ein Fahrzeug erworben, das nicht den Angaben entspricht, die beim Kauf gemacht wurden.
Ein kleiner Auszug aus positiven und wegweisenden Urteilen im Audi Abgasskandal:
Audi-Fahrer, die von dieser aktuell verbraucherfreundlichen Ausgangssituation profitieren wollen, sollten prüfen ob ihr Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist und sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Möglich ist das kostenlos und unverbindlich über den Online-Check der VerbraucherRitter. Verbraucher erhalten hier innerhalb weniger Minuten eine Ersteinschätzung zu ihrem möglichen Anspruch und werden auf Wunsch im Anschluss daran eine der kompetenten Partnerkanzleien weitervermittelt, die sich um die nächsten Schritte zur Entschädigungsforderung kümmert.