Der Abgasskandal um Audi: Die wichtigsten Infos für Verbraucher

Seit 2015 ist der Abgasskandal jedem Autofahrer ein Begriff. War anfangs nur bekannt, dass VW-Modelle von den Abgasmanipulationen betroffen sind, gerieten schnell auch Audi-Fahrzeuge ins Visier der Ermittler. Mittlerweile ist klar: Auch zahlreiche Audi-Fahrzeuge verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen und stoßen mehr Stickoxide aus, als im Straßenverkehr erlaubt sind. Zahlreiche Gerichte haben deshalb bereits geurteilt: Dieselfahrern steht in vielen Fällen eine Entschädigung im Audi Abgasskandal zu. Welche Modelle betroffen sind und wie sie möglicherweise Schadensersatz einfordern können, erfahren Verbraucher in dieser Übersicht.

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Abgasskandal-Audi-Fahrzeug

Abgasskandal Audi: Welche Modelle sind betroffen?

Als im September 2015 der Abgasskandal durch die amerikanische Umweltbehörde aufgedeckt wird, ist Audi zunächst indirekt betroffen – in den Fahrzeugen werden die von VW produzierten EA189 Motoren eingesetzt, die im Abgasskandal im Fokus stehen. Doch schnell zeigt sich, dass Audi auch selbst aktiv Abschalteinrichtungen eingebaut hat.

Bislang ist bekannt, dass unter den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal folgende Motorenmodelle von Audi betroffen sind:

  • EA189: Der vom VW-Konzern produzierte Motor wird auch von Audi genutzt – etwa in den Fahrzeugen der Reihe A1 bis A6 sowie Q3, Q5 und TT. Während Fahrzeuge mit diesem Motorentyp auf dem Prüfstand stehen, zeigen sie einen niedrigeren Stickoxid-Ausstoß an, als im normalen Straßenverkehr.
  • EA288: Der Nachfolgemotor des EA189 galt lange Zeit als „saubere Alternative“. Doch seit 2020 verdichten sich die Hinweise, dass auch dieser Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Auch das Oberlandesgericht Naumburg hat bereits in einem wegweisenden Urteil anerkannt, dass der EA289 Motor ebenfalls manipuliert wurde.
  • EA896 (3.0 Liter V6) Euro 5 und EA897 (3.0 Liter V6) Euro 5 und Euro 6: Bereits kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals in den USA, gab Audi den Ermittlern gegenüber zu, die größeren 3.0 Liter Motoren manipuliert zu haben. Für die betroffenen Fahrzeuge folgten in den vergangenen Jahren zahlreiche Rückrufe. Mehrere deutsche Gerichte sprachen zudem bereits Besitzern der entsprechenden Diesel-Autos Schadensersatz zu.
  • V8 4,2L TDI Euro 5 und Euro 6: Auch diese Motoren, die unter anderem im Audi A8 und Porsche Cayenne verbaut wurden, sind voraussichtlich vom Abgasskandal betroffen – erste Rückrufe gab es bereits, Experten rechnen damit, dass weitere folgen werden.

Aufgrund von ständig neuen Ermittlungen, Rückrufen und Klagen gegen Audi im Abgasskandal, ist es für Verbraucher oft schwierig zu erkennen, ob auch ihr Fahrzeug möglicherweise über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und sie damit voraussichtlich Anspruch auf Schadensersatz haben.

Für alle, die sich schnell einen ersten Überblick dazu verschaffen möchten, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, empfiehlt sich deshalb der kostenlose und unverbindliche Online-Check auf www.verbraucherritter.de.

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Abgasskandal Audi: Schadensersatz für Verbraucher

Audi-Fahrern, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, droht oftmals ein hoher finanzieller Schaden durch Fahrverbote und einen niedrigeren Wiederverkaufswert. Doch zahlreiche positive Urteile zeigen: Betroffene Verbraucher haben in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.  Denn sie haben ein Fahrzeug erworben, das nicht den Angaben entspricht, die beim Kauf gemacht wurden.

Ein kleiner Auszug aus positiven und wegweisenden Urteilen im Audi Abgasskandal:

  • Im Dezember 2020 entscheidet der Europäische Gerichtshof: Abschalteinrichtungen jeder Art sind unzulässig. Experten gehen davon aus, dass dieses Urteil eine Signalwirkung auf alle laufenden und zukünftigen Schadensersatzforderungen haben wird – auch für Audi-Fahrer. 
  • Im November 2020 spricht das Oberlandesgericht München dem Käufers eines Audi A4 21.600 Euro Schadensersatz zu und der Wagen muss von Audi zurückgenommen werden. (Aktenzeichen 24 U 6567/19)
  • Ebenfalls im November 2020 spricht das Oberlandesgericht München gleich in acht Fällen Käufern von Audi-Modellen mit dem Dieselmotor des Typs EA189 Schadenersatz zu. (Aktenzeichen 21 U 3457/19) 

Audi-Fahrer, die von dieser aktuell verbraucherfreundlichen Ausgangssituation profitieren wollen, sollten prüfen ob ihr Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist und sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Möglich ist das kostenlos und unverbindlich über den Online-Check der VerbraucherRitter. Verbraucher erhalten hier innerhalb weniger Minuten eine Ersteinschätzung zu ihrem möglichen Anspruch und werden auf Wunsch im Anschluss daran eine der kompetenten Partnerkanzleien weitervermittelt, die sich um die nächsten Schritte zur Entschädigungsforderung kümmert.

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