Fahrverbote, Wertverlust bei Wiederverkauf, teure Nachrüstungen: Dieselfahrer tragen im Abgasskandal oft die hohen finanziellen Folgekosten. Doch inzwischen gilt auch im Audi-Abgasskandal: Urteile fallen in der Regel zugunsten der Verbraucher aus – und sprechen ihnen hohe Entschädigungszahlungen zu. Welche Urteile Dieselfahrer auch 2021 kennen sollten, erfahren Sie hier.
Der Audi Abgasskandal hat Audi-Besitzern in vielen Fällen enorme Wertverluste beschert. Verbraucher müssen aufgrund der erhöhten Schadstoffemissionen und damit verbundenen drohenden Diesel Fahrverboten mit Ausnahmen mit einem Wertverlust von über 30 % rechnen. Auch die Software-Updates, die Audi den Fahrzeugen aufgespielt hat, ändern nichts an der Tatsache, dass viele Audi-Modelle mit illegalen Abschaltmechanismen verkauft wurden und Kunden dadurch geschädigt wurden.
Wer hofft, dass die Fahrzeughersteller selbst aktiv werden und ihre Kunden automatisch entschädigen, der irrt. Nur wer selbst aktiv wird und selbst Entschädigung einfordert, kann zu seinem Recht kommen. Dabei erhalten Dieselfahrer inzwischen jedoch Rückenwind durch die aktuell sehr verbraucherfreundliche Ausgangslage. Erst im Dezember 2020 entschied beispielsweise sogar der Europäische Gerichtshof (EuGh), dass Abschalteinrichtungen jeder Art unzulässig sind.
Auch deutsche Gerichte sprechen Audifahrern inzwischen regelmäßig hohe Entschädigungen zu. Eine kostenlose Prüfung der eigenen Ansprüche, etwa über einen Online-Check lohnt sich deshalb.
In ganz Deutschland teilen Gerichte inzwischen immer öfter die Auffassung: Audi-Fahrern ist durch den Abgasskandal ein Schaden entstanden und sie sind entsprechend zu entschädigen. Auch die Argumentation, dass die Motorentwicklung in vielen Fällen durch den VW-Konzern stattgefunden hat, lassen Richter kaum mehr gelten.
Neben zahlreichen Urteilen durch Landgerichte, stärken auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte inzwischen Verbrauchern den Rücken – wie diese beispielhaften Urteile zeigen:
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt Volkswagen zur Rücknahme eines VW Golf VII mit Motor des Typs EA288. Die Richter gehen von einer Nutzung der sogenannten “Fahrkurvenerkennung” aus, wodurch auf dem Prüfstand niedrigere Emissionen angezeigt werden als im tatsächlichen Straßenverkehr. Dies entspreche einer Abgasmanipulation und dem betroffenen Dieselfahrer stehe damit Entschädigung zu. Nach Auffassung von Experten, lässt sich diese Entscheidung auch auf andere Fahrzeuge mit dem EA288 Motor übertragen – und somit auch auf die möglichen Ansprüche von Audi-Fahrern. (Aktenzeichen 8 U 68/20)
Das Oberlandesgericht München spricht dem Besitzer eines Audi A4 Avant Schadensersatz in Höhe von rund 20.000 Euro zu. Auch dass der Motor selbst von VW entwickelt wurde, ist für die Richter unerheblich, da Audi die Aufgaben des Motorenentwicklungsleiters ausdrücklich übertragen hat und deshalb haftet. (Aktenzeichen: 5 U 6625/20)
Das Gericht in Frankfurt spricht gleich zwei Haltern von Audi QS5 Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung zu. Die Dieselmodelle waren mit illegalen Schnellaufheizfunktionen ausgestattet, für die das Kraftfahrt-Bundesamt bereits Rückrufe angeordnet hat. (Aktenzeichen: 4 U 257/19 und 4 U 274/19)
Der Besitzer eines Audi A4 bekommt 21.600 Euro Schadensersatz zugesprochen und der Wagen muss von Audi zurückgenommen werden. (Aktenzeichen: 24 U 6567/19)
In gleich acht Fällen verurteilt das Oberlandesgericht München Audi zu Schadensersatz. In allen Modellen war der Motortyp EA189 verbaut. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass ein Autohersteller, der vorgefertigte Bauteile in seinen Produkten verwende, die gleichen Sorgfaltspflichten hat wie der Hersteller selbst. Audi kann sich somit nach Auffassung der Richter nicht auf die Motorentwicklung durch den VW-Konzern berufen. (Aktenzeichen: 21 U 3457/19 u.a.)
Noch immer ist das letzte Wort im Audi-Abgasskandal nicht gesprochen. Monatlich werden neue rechtskräftige Urteile gesprochen, die in vielen Fällen positiv für Verbraucher ausfallen. Von möglichen Verjährungsfristen sollte man sich dabei nicht entmutigen lassen, denn diese sind oftmals hinfällig. Für Verbraucher lohnt es sich deshalb in jedem Fall zu prüfen, ob Sie möglicherweise vom Abgasskandal betroffen sind, gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung haben und Klage gegen Audi im Abgasskandal einreichen können. Möglich ist das über den kostenlosen Online-Check der VerbraucherRitter.