Angesichts der Dimensionen des Abgasskandals verwundert es kaum, dass Millionen von geschädigten Audi-Fahrzeugbesitzern Entschädigung fordern. Doch wie kommen Verbaucher an ihr Recht? Dazu gibt dieser Artikel einen Überblick.
Unzählige Gerichtsurteile wurden im Audi Abgasskandal bereits gesprochen – inzwischen fällt die große Mehrzahl dieser Urteile zugunsten der Verbraucher aus. Doch nicht nur die positive Rechtslage spricht inzwischen dafür, dass Dieselfahrer ihr Recht auf Entschädigung prüfen und durchsetzen sollten.
Falsche Angaben beim Kauf: Millionen Audibesitzern wurde ein Fahrzeug verkauft, das nicht den Angaben entspricht die beim Kauf gemacht wurden. Dabei ist das Gesetz klar: Verkäufer haften für falsche Angaben im Kaufvertrag, sowohl bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, aber auch, wenn sie Eigenschaften etwa zum Spritverbrauch „ins Blaue“ hineinmachen.
Wertverlust von Dieselfahrzeugen: Aufgrund der anhaltend hohen Abgasbelastungen in vielen deutschen Städten, werden regelmäßig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen. Dadurch – sowie durch die Folgen des Abgasskandals – verlieren Dieselfahrzeuge immer mehr an Wert. Bei Wiederverkauf des möglicherweise manipulierten Fahrzeugs, müssen Dieselfahrer deshalb oft mit hohen Wertverlusten rechnen.
Nachrüstungen und Rückrufe: Den durch den Abgasskandal verursachten Schaden tragen Verbraucher – egal ob teure oder zeitaufwändige Nachrüstungen für betroffene Fahrzeuge oder Rückrufaktionen.
Geminderte Auszahlung bei spätem Handeln: Wer im Abgasskandal zu lange abwartet, riskiert, dass sich eine mögliche Entschädigungssumme deutlich reduziert. Denn bei deren Berechnung werden die bisher gefahrenen Kilometer angerechnet – ein Umstand, der den Autoherstellern, auch Audi, in die Hände spielt.
Standen zu Beginn nur bestimmte Motoren im Fokus des Abgasskandals, ist inzwischen klar: Es sind vermutlich noch viel mehr Motoren betroffen als bekannt. Ständig neue Entwicklungen machen es für Verbraucher oft schwierig zu erkennen, ob das eigene Fahrzeug möglicherweise zu den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal zählt. Wer keine Zeit für aufwändige Recherchen hat, kann inzwischen den eigenen Anspruch auch bequem von zu Hause aus prüfen – etwa über den kostenlosen Online-Check der VerbraucherRitter.
Wie hoch eine mögliche Entschädigung im Abgasskandal ausfallen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig – etwa dem Kaufpreis und Alter des Fahrzeugs, oder den bisher gefahrenen Kilometern, wie oben beschrieben. Eine solche Berechnung kann ein qualifizierter Anwalt vornehmen – wer zunächst unverbindlich und kostenlos eine erste Einschätzung zur etwaigen Höhe des Schadensersatzes erhalten will, ist mit einem Online-Check ebenfalls gut beraten.
Inzwischen gibt es immer mehr Anwaltskanzleien, die auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Abgasskandal spezialisiert sind. Für Verbraucher stellt sich jedoch oft die Frage: Wie finde ich die für mich und meinen Fall passende Kanzlei und welche Kosten kommen auf mich zu? Eigene Recherchen oder Empfehlungen durch Freunde und Bekannte können hierbei helfen.
Wer bequem und ohne Risiko zu seinem Recht kommen möchte, ist ebenfalls mit dem Service der VerbraucherRitter gut beraten – nach der Ersteinschätzung zum möglichen Anspruch, wird eine kompetente Partnerkanzlei empfohlen, die sich um die individuelle juristische Prüfung der möglichen Entschädigung kümmert.
Erst nach Klärung der Übernahme möglicher Kosten durch die Rechtschutzversicherung werden dann im Anschluss die nächsten Schritte zur Entschädigungsforderung eingeleitet. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine risikolose Entschädigungsforderung möglich – denn besonders aussichtsreiche Fälle können, nach initialer Prüfung, durch einen Prozesskostenfinanzierer übernommen werden.