Manipuliert: Wohnmobile im Abgasskandal

Erholung und Naturverbundenheit – Dinge, die der ein oder andere Wohnmobilbesitzer wohl mit seinem Urlaub verbindet. Momentan macht sich jedoch Unmut breit: Nachdem bis lang vor allem Marken wie VW und Daimler in Sachen Abgasskandal in den Medien präsent waren, sind wohl auch Wohnmobile von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen. Hier geht es insbesondere um die italienische Marke Fiat. Was genau festgestellt wurde und wie Verbraucher handeln können, erklärt dieser Artikel.

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Wohnmobile im Abgasskandal: Rückruf, Urteil & Schadensersatz

Wohnmobile im Abgasskandal – Was bisher passiert ist

Die Behörden wussten scheinbar schon länger davon, die Verbraucher nicht: In einem Test für das ARD-Magazin Plusminus hat die Deutsche Umwelthilfe aufgezeigt, dass auch Wohnmobile den Grenzwert der ausgestoßenen Stickoxide überschreiten. Teilweise sogar bis um das 20-fache. Betroffen sind nach aktuellem Stand die Dieselmotoren von Iveco und Fiat mit 2,0 bis 3,0 Liter Hubraum mit den Abgasnormen Euro 5 und 6. Der Grund: illegal verbaute Abschalteinrichtungen. Der Skandal nimmt wahrscheinlich noch größere Ausmaße an, als bisher bekannt ist. Denn die genannten Motoren sind in Wohnmobilen verschiedenster Marken wie Hymer, Knaus oder Dethleffs verbaut.

Verbraucher fürchten nun drastische Konsequenzen wie Fahrverbot oder die Stilllegung des Wohnmobils.

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Welche Motoren genau betroffen sind

Im Fokus der momentanen Ermittlung der Staatsanwaltschaft Frankfurt stehen Fiat Wohnmobile sowie Modelle der Schwesterfirma Iveco, Alfa Romeo und Jeep, mit der Abgasnorm 5 und 6. Laut der Polizei Hessen handelt es sich um neuere Fahrzeuge mit Baujahr bzw. Erstzulassung zwischen 2014 und 2019. Neuere Wohnmobile mit Euro 6d temp sind nicht in den Ermittlungen inbegriffen.

Manipuliert: Wohnmobile im Abgasskandal

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt konzentrieren sich auf Neuwagen und Tageszulassungen. Denn bei Gebrauchtwagen sei es nicht eindeutig nachvollziehbar, ob der Händler von mutmaßlichen Manipulationen bei dem Fahrzeug wusste.

Folgende Motoren sind beim Abgasskandal der Wohnmobile nach aktuellem Stand betroffen:

  • 1,3 Liter; 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter; 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter; 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Diese Motoren sind in einer Vielzahl von Fahrzeugen eingebaut. Die Ermittler gehen davon aus, dass rund 200.000 Fahrzeuge betroffen sind, darunter eben auch viele Wohnmobile. Ob das eigene Fahrzeugmodell möglicherweise betroffen ist, lässt sich im kostenlosen Online-Check einfach und schnell herausfinden. Denn um welche Modelle es sich konkret handelt, darüber hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt keine Angaben gemacht.

Wohnmobile im Abgasskandal: Rückruf, Urteil & Schadensersatz

Dass betroffene Wohnmobilbesitzer im Rahmen des Abgasskandals Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, wurde bereits in einem ersten richtungsweisenden Urteil festgelegt. Ein Besitzer eines Diesel-Wohnmobils klagte aufgrund illegal verbauter Abschalteinrichtung. Das Landgericht Koblenz gab ihm Recht und der dadurch entstandene finanzielle Schaden soll laut Urteil entschädigt werden.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles in Deutschland durchsucht. Hier geht es um den Verdacht gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG. Fiat hielt sich erst zurück, wehrt sich nun aber gegen Vorwürfe.

Anfang dieses Jahres veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für Modelle, in denen Iveco-Daily und Fiat-Ducato-Motoren verbaut waren. Diese Fahrzeuge müssen momentan in die Werkstatt und geprüft werden.

Wohnmobile im Abgasskandal: Welche Motoren genau betroffen sind

Abgasskandal: Was Wohnmobilhalter jetzt tun können

Fiat-Wohnmobilbesitzer deren Fahrzeuge nicht älter als 24 Monate sind und in die Euro-6-Norm fallen, sollten jetzt handeln und zeitnah prüfen, welche Ansprüche sie möglicherweise haben. Dazu empfiehlt sich im ersten Schritt eine Ersteinschätzung zum Schadensersatzanspruch einzuholen – etwa über den kostenlosen Online-Check der VerbraucherRitter.

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