Eine Folge des Abgasskandals ist ein in vielen Städten bereits geltendes Diesel-Fahrverbot. Ausnahmen gibt es zwar – allerdings betreffen sie nur bestimmte Personengruppen und können je nach Stadt variieren. Welche Folgen haben Fahrverbote und was können Dieselfahrer tun, die vom Abgasskandal betroffen sind?
Der Abgasskandal hat eine Klagewelle gegen verschiedene Autohersteller ausgelöst und Millionen Dieselfahrer weltweit finanziell geschädigt. Doch auch für die Umwelt sind die Folgen des Abgasskandals verheerend: Aufgrund von Manipulationen überschritten die Abgase vermeintlich „sauberer“ Motoren jahrelang die zulässigen Grenzwerte.
Um einer zu hohen Stickoxidbelastung Einhalt zu gebieten, dürfen deutsche Städte seit 2018 Fahrverbote für Diesel verhängen. Ziel des vom Bundesverwaltungsgericht beschlossenen Fahrverbots in Städten ist es, die Belastung durch Stickoxid auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zu begrenzen.
Fahrverbote in deutschen Innenstädten betreffen aktuell Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter – dazu gehören auch die manipulierten Motoren von Volkswagen, die den Abgasskandal ausgelöst haben. Teilweise gilt das Fahrverbot auch für Benziner und Lkw. Bei der Mehrzahl der betroffenen Fahrzeuge handelt es sich um privat genutzte Dieselfahrzeuge.
Für Fahrzeuge der Euro-6-Abgasnorm besteht bisher noch kein Verbot. Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 6a bis Euro 6c könnten laut ADAC allerdings in Zukunft ebenfalls aus den Innenstädten verbannt werden, um auch mittelfristig die dortigen Grenzwerte einhalten zu können.
Bei der Ausgestaltung der Fahrverbote für Diesel gilt laut dem Bundesverwaltungsgericht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb müssen Gemeinden bei der Umsetzung des Diesel-Fahrverbots Ausnahmen vorsehen, damit beispielsweise schwerbehinderten Menschen oder Gewerbetreibenden keine Nachteile entstehen.
Ausnahmen gelten darum in der Regel für Handwerker, die oft auf ein Auto angewiesen sind, um zu ihren Kunden oder Baustellen zu gelangen. Viele Handwerker besitzen Dieselfahrzeuge und wären in Städten mit Fahrverbot nicht mehr in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen, ohne in ein neues Auto zu investieren.
Darüber hinaus gelten Ausnahmen für Anwohner und für unverzichtbare Fahrzeuge wie Müllautos oder Krankenwagen. Für die meisten Dieselfahrer gibt es jedoch keine Ausnahmen – ihnen bleibt nur, ihren Diesel stehen zu lassen, eine teure Nachrüstung zur Abgasreduktion vorzunehmen oder das Fahrzeug gegen ein neues Auto zu tauschen und dabei den Wertverlust des alten Wagens hinzunehmen.
Die meisten Diesel, die von Fahrverboten betroffen sind, gehören Privatpersonen. Für die wenigsten von ihnen gelten Diesel-Fahrverbot-Ausnahmen. Anwälte im Abgasskandal raten Verbrauchern, die Fahrverbote und den Wertverlust ihres Diesels nicht hinnehmen wollen, ihre Chancen mit Hilfe eines Abgasskandal Rechners prüfen zu lassen. Denn viele der vom Fahrverbot betroffenen Diesel sind Euro-5-Modelle – die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sie auch in den Abgasskandal verwickelt sind.
Betroffene können mit einem unverbindlichen und kostenlosen Diesel-Check prüfen, ob auch bei ihrem Fahrzeug möglicherweise die Abgaswerte manipuliert wurden und sie Anspruch auf Entschädigung haben könnten.
Zusammen mit Experten können die Verbraucher im Anschluss ihr Recht bequem einfordern.