Abgasskandal MercedesAbgastricks Mercedes Motoren

WERTVERLUST?
ENTSCHÄDIGUNG PRÜFEN.

Im Abgasskandal zahlt Mercedes 1,9 Milliarden Euro und vergleicht sich mit Geschädigten aus den USA. Dabei geht es um rund 250.000 Diesel-Pkws und Transporter, die der Hersteller mutmaßlich mit illegalen Systemen zur Abgasreinigung ausgestattet haben soll.

Mercedes muss jetzt zahlen

Auch in Deutschland wurde schon das erste Bußgeld in Höhe von 870 Mio. Euro verhängt und insgesamt 600.000 Dieselfahrzeuge vom Hersteller zurückgerufen.

Viele Mercedes-Modelle sind offensichtlich betroffen

Ob zum Beispiel C-Klasse, E-Klasse, Sprinter, Vito oder GLK.

Doch Geschädigte können sich wehren. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Aktuell ist die Ausgangslage aufgrund eines wegweisenden Urteils durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) besonders verbraucherfreundlich. Denn am 17. Dezember 2020 urteilte der EuGH, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Das Landgericht Stuttgart verurteilt Mercedes in drei Fällen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von knapp 100.000 Euro.

Erfahren Sie:

✔ Ist Ihr Mercedes betroffen?
✔ Wie hoch kann möglicherweise Ihre Entschädigungssumme ausfallen?
✔ Wie können Sie Ihr Recht geltend machen?

Je nach Anspruchsgrundlage können für die weiterführende Einzelfallbewertung Detailinformationen erforderlich sein, um Ihre Entschädigungsoptionen zu konkretisieren. Diese gesamte Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich!
Diesel-Check 
2023
Bekannt aus:

AKTUELLE ERFOLGE UNSERER PARTNERKANZLEIEN
BEISPIELE AUS TAUSENDEN ERFOLGREICHEN FÄLLEN

LG Hannover

Der VW-Konzern wird im Fall eines SQ5 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 31.034 EUR
LG Oldenburg

Der Daimler-Konzern wird im Fall eines GLE 350 d 4MATIC in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 60.551 EUR
LG Trier:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 33.480 EUR
LG Osnabrück:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Sharan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 36.044 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 37.622 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines SEAT Altea 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 22.532 EUR
Über 5.000 bearbeitete Fälle pro Monat
Über 97% unserer Nutzer sind mit unserer Servicequalität mehr als zufrieden.
Kompetenz und Erfahrung aus Tausenden Verfahren und Klagen mit unseren Partnerkanzleien
Diesel-Check 
2023

VERBRAUCHERSCHUTZ NEU GEDACHT.
DIGITAL. EINFACH. RISIKOLOS.

Millionen Dieselfahrer in Deutschland sind – wie Sie – vom Abgasskandal betroffen. Fahrverbote und ein anhaltender Wertverlust, sorgen dafür, dass Sie als Verbraucher unverschuldet einen finanziellen Schaden erleiden. Über 500.000 Dieselfahrer haben bereits erfolgreich eine Entschädigungszahlung eingefordert – auch über unsere Partnerkanzleien. Zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland positionieren sich auf Seiten der Verbraucher und sprechen Dieselfahrern Schadensersatz zu.

Nun erging am 17.12.2020 das lang erwartete und wegweisende Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs: Die millionenfach verwendeten Abschalteinrichtungen bei Autoherstellern wie Volkswagen, Audi, Mercedes, Opel und vielen mehr werden grundsätzlich als unzulässig eingestuft. Damit ergibt sich für Sie wie für Millionen Dieselfahrer europaweit eine völlig neue, besonders erfolgsversprechende Ausgangssituation.

Und eben diese Ungerechtigkeit ist unsere Motivation! Wir bieten Ihnen einen neuen, innovativen Service: Mit unserem Diesel-Check, den wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien entwickelt haben, bewerten wir kostenlos Ihre Schadensersatzansprüche. Wenn Sie Anspruch haben, empfehlen wir Ihnen im Anschluss gerne eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien, die ausgewiesene Experten auf ihrem Fachgebiet sind und Ihren Fall noch einmal individuell prüfen. Sollten Sie sich dann entschließen, Ihren Schadensersatz gerichtlich einzufordern, übernehmen unsere Partnerkanzleien alles für Sie – vom Schriftverkehr, über die Verhandlungen bis hin zur Klage vor Gericht.

Ihr Steffen Matz
Gründer der VerbraucherRitter