AUDI WERTVERLUST?
ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG PRÜFEN.

Fahrverbote, Nachrüstungen und unverkäufliche Autos:

Viele Audi-Besitzer sind offensichtlich vom Diesel-Skandal betroffen. Zusätzlicher Ärger droht bereits. Doch es gibt Abhilfe …

Fahrverbote und Wertverluste

Nach Fahrverboten in Berlin, Hamburg oder Mainz drohen weitere Einschränkungen. In 57 Städten sind laut Umweltbundesamt die Stickoxide zu hoch. Zusätzliche Fahrverbote und Wertverluste für Diesel-Besitzer sind vorprogrammiert.

Viele Audi-Modelle offensichtlich betroffen

Ob zum Beispiel Audi A3, A4, A6, Q3 oder TT – betroffen sind offensichtlich viele Audi-Modelle und Motoren. Doch Geschädigte können sich wehren: Sie können schnell und unkompliziert Ihren etwaigen Anspruch auf Schadensersatz prüfen. Eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung lohnt sich: Am 17. Dezember 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Aufgrund dieses wegweisenden Urteils ist die Ausgangslage aktuell besonders verbraucherfreundlich.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Prüfen Sie einfach Ihren Anspruch auf Entschädigung. Da Fristen gelten, am besten jetzt.

Erfahren Sie:

✔ Ist Ihr Audi betroffen?
✔ Wie hoch sind Ihre etwaigen Chancen auf Schadensersatz?
✔ Wie ist der Weg zu Ihrem Recht?

Je nach Anspruchsgrundlage können für die weiterführende Einzelfallbewertung Detailinformationen erforderlich sein, um Ihre Entschädigungsoptionen zu konkretisieren. Diese gesamte Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich!
Diesel-Check 
2023
Bekannt aus:

DARUM VERTRAUEN UNS TAUSENDE DIESELFAHRER
35.000 € ENTSCHÄDIGUNG TROTZ UNFALLSCHADEN

„Das Urteil in erster Instanz hat mich absolut überwältigt! 35.000 Euro für meinen uralten Diesel – sogar nach einem Unfallschaden. Das ist mehr als der Neupreis.“

– Dieter Schäfer* (70), Osnabrück
Diesel-Check 
2023

AKTUELLE ERFOLGE UNSERER PARTNERKANZLEIEN
BEISPIELE AUS TAUSENDEN ERFOLGREICHEN FÄLLEN

LG Hannover

Der VW-Konzern wird im Fall eines SQ5 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 31.034 EUR
LG Oldenburg

Der Daimler-Konzern wird im Fall eines GLE 350 d 4MATIC in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung: 60.551 EUR
LG Trier:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 33.480 EUR
LG Osnabrück:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Sharan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 36.044 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines VW Tiguan 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 37.622 EUR
LG Nürnberg-Fürth:

Der VW-Konzern wird im Fall eines SEAT Altea 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt.

Entschädigung: 22.532 EUR

VERBRAUCHERSCHUTZ NEU GEDACHT.
DIGITAL. EINFACH. RISIKOLOS.

Millionen Dieselfahrer in Deutschland sind – wie Sie – vom Abgasskandal betroffen. Fahrverbote und ein anhaltender Wertverlust, sorgen dafür, dass Sie als Verbraucher unverschuldet einen finanziellen Schaden erleiden. Über 500.000 Dieselfahrer haben bereits erfolgreich eine Entschädigungszahlung eingefordert – auch über unsere Partnerkanzleien. Zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland positionieren sich auf Seiten der Verbraucher und sprechen Dieselfahrern Schadensersatz zu.

Nun erging am 17.12.2020 das lang erwartete und wegweisende Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs: Die millionenfach verwendeten Abschalteinrichtungen bei Autoherstellern wie Volkswagen, Audi, Mercedes, Opel und vielen mehr werden grundsätzlich als unzulässig eingestuft. Damit ergibt sich für Sie wie für Millionen Dieselfahrer europaweit eine völlig neue, besonders erfolgsversprechende Ausgangssituation.

Und eben diese Ungerechtigkeit ist unsere Motivation! Wir bieten Ihnen einen neuen, innovativen Service: Mit unserem Diesel-Check, den wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien entwickelt haben, bewerten wir kostenlos Ihre Schadensersatzansprüche. Wenn Sie Anspruch haben, empfehlen wir Ihnen im Anschluss gerne eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien, die ausgewiesene Experten auf ihrem Fachgebiet sind und Ihren Fall noch einmal individuell prüfen. Sollten Sie sich dann entschließen, Ihren Schadensersatz gerichtlich einzufordern, übernehmen unsere Partnerkanzleien alles für Sie – vom Schriftverkehr, über die Verhandlungen bis hin zur Klage vor Gericht.

Ihr Steffen Matz
Gründer der VerbraucherRitter